Kann man wegen Viruseinfang am Pc ins Gefängnis kommen?

2 Antworten

Strafrecht erfordert fast immer Vorsatz, d.h. die Staatsanwaltschaft/Polizei muss nachweisen, dass man den Willen hatte, die Straftat zu begehen. Bei einer Malwareinfektion wäre es daher ein Beweisproblem, wobei es gut wäre, wenn man den Malwarebefall entsprechend durch gesicherte Logs / Image / etc. nachweisen kannst.

Im Zivilrecht gilt das aber nicht, d.h. es kann schon sein, dass man dort für entsprechende Schäden haftest, die z.B. durch eine Malware verursacht werden, die andere Systeme DDOSed. Das ended nicht im Knast, wird aber teuer.

Im gewerblichen Bereich hat man bei einem Malwarebefall direkt verloren, sollten da personenbezogene Daten verarbeitet werden ist eine unzureichende Absicherung direkt ein Verstoß gegen die technisch-organisatorischen Maßnahmen gem. DSGVO. Kann auch teuer werden.

PS: Nach bestem Wissen, bin kein Anwalt.

Ob man wegen Identitätsdiebstahl ins Gefängnis kommen kann? Wenn bekannt ist, dass dein Ausweis für Straftaten und unlautere Methoden benutzt wird nicht. (du z.B das schon früher der Polizei angezeigt hast).


Pail0008Ber 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 23:44

OK danke für die Antwort. Was passiert aber, wenn kein Identitätsdiebstahl vorliegt, sondern die verbotenen Inhalte per Remote Zugriff von dem Hackern missbraucht wurden?

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