Kann man sich nach der Ausbildung als Justizfachangestellte in dem Bereich selbstständig machen?
1 Antwort
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Ich denke, du meinst Justizverwaltungsfachangestellte. Das ist ja explizit eine Ausbildung, die dich auf eine Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst vorbereitet. Das ist, salopp gesagt, ungefähr das Gegenteil von einer privatwirtschaftlichen Selbstständigkeit. Und das die öffentlichen Verwaltungsstrukturen, bzw. insbesondere die Justizverwaltung, in Zukunft privatisiert werden, würde ich tendenziell eher bezweifeln. ;)