Kann man sich mit der Kopie eines Ausweises sich ausweisen?
z.B. in der Bahn, FlixBus usw.
Kopie auf gedruckter Form oder auch als Bild (in Deutschland)
7 Antworten
Ja mit einer beglaubigten Kopie auf jeden Fall. Mit einer unbeglaubigten nur auf Kulanz des Kontrolleurs. Wenn du sagst dir wurde deine Börse geklaut und du musst erst wieder alles neu machen lassen, kann das einmalig durch gehen. Auf Dauer /wochenlang zieht das nicht.
Ein amtliches Ersatzdokument ist keine Kopie deines Ausweises. Eine Kopie die man sich selbst erstellt ist kein amtliches Ersatzdokument..
Was ist gemeint mit einer beglaubigten Kopie? Hab ebenso noch andere Sachen, wie Bankkarte, Krankenkassenkarte (mit Bild), sowie 3 Schülerausweise, wovon einer zwar abgelaufen ist aber alle haben ein Bild. Leider finde ich meinen Ausweis nicht.
Beglaubigen tut die ausstellende Behörde. Ein abgelaufener Lichtbildausweis ist auch nicht mehr gültig. Wenn du nach einem wirklichen Diebstahl alles neu brauchst, bekommst du einen vorläufigen Ausweis von der Behörde bis der richtige angefertigt wurde.
Personalausweis oder Reisepass sind Ausweisdokumente die akzeptiert werden müssen. Führerschein kann, muss aber nicht.
Nein, rechtsgültig ist nur das Original. Allerdings bleibt es ja jeder Firma selbst überlassen wie sie das handhabt. Versuchen kannst du es.
Ausweise sind nur im Original ein Ausweis. Denn Kopien kann man fälschen. Das soll doch wohl nicht die Absicht gewesen sein ???
Nein, es muss das Original sein.
Von welchem Ausweis sprechen wir?
Fahrausweis?
Personalausweis?
Schülerausweis?
Nicht ganz richtig, bei Verlust, Diebstahl usw. bekommst Du sofort von der Polizei ein amtliches Ersatzdokument.
Und wer soll die Kopie beglaubigen? Polizei, Notar oder Pfarrer werden die Fotokopie nicht beglaubigen.