Kann man sich den Spoiler auf Auto machen?
Oder braucht man aber oder Eintragung oder so?
6 Antworten
Jede Veränderung am Fahrzeug muss genehmigt werden.
Entweder durch eine ABE des Bauteils, an einem Fahrzeug das der ABE entspricht, oder durch Tüv Gutachten und anschließender Eintragung in die Zulassungsbescheinigungen.
Die Theken sind seit 20 Jahren generell verboten
Dein C180 wird kein Tracktool. Da ist meines mit fast 30 Jahren alter schneller. Und nein die Theke ist nicht legal
Hast du 30 jahre alte c180? Armer bayer.
Hast du ja in den anderne Profilen schon oft genug erzählt. Ja auch du verquatscht dich immer wieder
Nein diese Spoiler sind im Strassenverkehr nicht mehr erlaubt.

Falls der Spoiler überhaupt nach Deutschen bzw. Eu-Richtlinien zulässig ist, musst du ihn eintragen lassen
ich habe neulich einen BMW gesehen, der so ein ding drauf hatte - mit schweizer zulassung.
auf der rennstrecke kannst du es dranschrauben (je nach track day klasse, manche veranstaltungen verlangen serienmässige fahrzeuge); auf der straße sind die dinger nicht zulässig, bzw nicht ohne eintrag und prüfung.
im vordergrund stehen dabei nicht die fahreigenschaften, die ggf besser werden, sondern das, was die teile mit einem fußgänger machen, bei einem aufprall.
Wissen mein Freund wissen. Ich bin seit mehr 25 Jahren in der Tuningszene unterwegs.
Diese Art von Biertheken wurde verboten, da es Unfälle gab, bei denen Personen durch die Kanten schwer verletzt wurde oder an dem Ding hängen geblieben sind.
Sowas darf nur noch verbaut sein, wenn das ganze ab Werk dran ist.
Wie gesagt, du bist hier leider fachlich völlig falsch gewickelt. Sowas ist nicht mehr Eintragungsfähig.
Besonders durch die Kult-Filmreihe “The Fast and the Furious” bekannt geworden sind die ausladenden Heckspoiler. Die leichten, breiten und scharfkantigen Aluminiumspoiler sind jedoch seit dem Jahre 2004 in Deutschland nicht mehr zulässig. Grund hierfür ist insbesondere das erhöhte Verletzungsrisiko von Passanten, welches bei einem Aufprall mit einem derartig modfizierten Fahrzeug nur weiter steigt.
Die Karosserie von Fahrzeugen ist in der Regel darauf ausgelegt, dass im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger oder Radfahrer, das Abrollen des Unfallopfers ermöglicht wird. Glatte Oberflächen und der Verzicht auf scharfe Kanten sollen zusätzliche schwerwiegende Verletzungen weitestgehend reduzieren. Am Auto montierte, scharfkantige Heckspoiler würden diesem Effekt entgegenwirken.
Dann halt so. Auszug aus dem Bußgeldkatalog bzw der StVZO bzgl Spoiler.
Jetzt wird glaube ich eine kleine Entschuldigung fällig
Bevor Sie einen Spoiler an Ihrem Fahrzeug anbringen (lassen), müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeiteile (ABE) benötigt der anzubringende Spoiler ein Teilegutachten. Das bedeutet, er muss sowohl für Ihr Fahrzeug als auch nach EU-Richtlinien zulässig sein.
Bei Spezialanfertigungen bedarf es in jedem Falle der Einzelabnahme durch eine Prüforganisation. Erst wenn TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. ihr O.K. geben – den Fahrzeugumbau damit absegnen – und die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, sind Sie auf der sicheren Seite. Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz bleiben trotz des Umbaus bestehen.
Quelle: Bussgeldkatalog.org
Willst du dich jetzt bei mir Entschuldigen?
Du hast aber schon den Absatz gelesen das die Dinger verboten sind? OK wahrscheinlich nicht. Das Verbot hebelt die Eintragung aus. Die Dinger sind eben aufgrund ihrer Gefährdungen nicht mehr erlaubt. Steht auch sehr deutlich im Text.
Für NICHT ZULÄSSIG gibt es keine Einzelabnahme.
Der Absatz vorher wäre ja das was du bereits geschrieben hast
Die leichten, breiten und scharfkantigen Aluminiumspoiler sind jedoch seit dem Jahre 2004 in Deutschland nicht mehr zulässig
Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, wie das im Konflikt zu meiner Aussage steht
Das du immer noch behauptest das man die per Einzelabnahme eintragen lassen kann. Eben dies ist nicht mehr möglich
Falls du dich auf Aluminium Spoiler beziehst: Nein, das habe ich nicht. Ich habe geschrieben dass falls ein Spoiler eine ABE hat man diesen Eintragen lassen kann.
Da ein Aluminum Spoiler wohl keine ABE haben wird, da diese Verboten sind, habe ich das auch nicht behauptet
Mit einer ABE und dem Anbau an ein der ABE entsprechendes Fahrzeug ist die Begutachtung und Eintragung in die Zulassungsbescheinigungen überflüssig.
Auch das geht aus deinen zitierten Texten hervor
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Modifizierung von Fahrzeugen genehmigen zu lassen
- Der Hersteller des Anbauteil kümmert sich darum, ihm wird eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) für das Bauteil an einem, der ABE entsprechenden Kfz durch einreichen eines entsprechenden Gutachten, durch das KBA (kraftfahrt- Bundesamt) erteilt. Wurden oder werden weitere für die ABE relevante Bauteile des Fahrzeuges verändert, erlischt die ABE und eine Begutachtung durch einen geeigneten Sachverständigen nebst Eintragung in die Fahrzeugpapiere wird erforderlich. Eine ABE kann nur erteilt werden, wenn der Anbau der Modifikationen keine weiteren Veränderung am Fahrzeug erforderlich werden lässt, was zb bei breiteren rad- Reifenkombinationen durch bördeln der Radläufe erforderlich wäre. Kosten trägt der Anbauteilhersteller. Auch die Begutachtung und Eintragung ist möglich, aber nicht erforderlich.
- Mustergutachten, ein Mustergutachten ist ein Gutachten das dem Teilehersteller erteilt wird und das Anbau und nötige Veränderungen am Fahrzeug musterhaft erfasst. Anbau und Veränderungen am Fahrzeug sind vom Sachverständigen zu prüfen und können entsprechend des Mustergutachten in einem vereinfachten Gutachten bestätigt werden. Die anschließende Eintragung in die Zulassungsbescheinigungen ist dabei unerlässlich, Kosten nach Aufwand ab ca 80 €
- Materialgutachten, hierbei wird lediglich das verwendete Material bestätigt, das ansonsten bei der Begutachtung unter Zuhilfenahme eines Musterbauteil erneut geprüft werden müsste. Die Begutachtung des Bauteils und der Anbringung ist erforderlich und nach erfolgreicher Genehmigung in die Zulassungsbescheinigungen einzutragen. Kosten nach Aufwand, ab ca 800 € aufwärts
- Eigenanfertigungen, auch die sind genehmigungsfähig, müssen aber in aufwendigen Materialprüfungen und ansonsten wie in Punkt 3. Genannt geprüft, genehmigt und eingetragen werden. Meist ist dazu ein Musterbauteil erforderlich, das während der Prüfung zerstört wird. Kosten, meist viele 1.000 Euro
Aber mit ABE sollte der eigentlich nach den Richtlinien sein. Du musst dann halt trotzdem zum Tüv
Das ist Unsinn. Wenn eine ABE besteht, und Fahrzeug sowie dessen Veränderungen der ABE entspricht, genügt das. Nur wenn weniger als eine ABE vorliegt, oder in der ABE abhängige Veränderungen am Fahrzeug bestehen, ist die Abnahme durch den Tüv sowie Eintragung in der Zulassungsbescheinigung erforderlich.
Meine Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/spoiler/#spoiler_auto-tuning_im_rennwagenstil
und das hier findet man nach einer schnellen google Suche
Dann lies mal richtig was da steht.
Ich danke dir für die fundierte Bestätigung meiner Aussage
Kannst du knicken, zumal dein C180 egal ob mit oder ohne dem Spoiler nicht zu einem Tracktool wird, ich meine nicht mal 160 PS und nen Leergewicht vom 1.5t? Das ist ne Wanderdüne und wenn du den auf Sportwagen umbaust wird es nur noch lächerlich 😂
Ich will mein w204 zu nen traktool umbauen aber muss halt legal bleiben