Kann man sich bei der Führerscheinprüfung mit dem Reisepass ausweisen?

7 Antworten

Hallo

dazu schauen wir in das Gesetz, okay?

da steht:

Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm


ginatilan  03.08.2014, 17:46

das gleiche gilt auch bei der praktischen Prüfung:

(5) Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit, den Ausgangspunkt und den Verlauf der praktischen Prüfung im Prüfort und seiner Umgebung. Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepaß von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV17.htm

selbstverständlich, der reisepaß ist so wie der perso ein sog. "personenstands-dokument", mit dem man sich ausweisen kann. führerschein z.b. gilt nicht. allerdings ist im paß nicht der wohnsitz eingetragen, falls der wichtig für die prüfung sein sollte.


ginatilan  03.08.2014, 17:48
falls der wichtig für die prüfung sein sollte.

laut Gesetz nicht

indiiigosommer 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 17:04

dankeschön, ich hoffe du hast recht, das beruhigt mich ein bisschen :)

Ein Reisepass ist eine gültige Legitimation, also sag ich mal ja. Der RP sollte natürlich noch eine Identifizierung deiner werten Person ermöglichen, was bei manchen Passfotos nicht so unbedingt gelingt.

Frag an der entsprechenden Stelle nach: Fahrschule, Passstelle der Gemeindeverwaltung.


ginatilan  03.08.2014, 17:47

die Antwort gibt es auch hier:-)

Ja, der Reisepass ist ein amtliches Dokument.