Kann man seinen Wohnsitz bei seiner Oma anmelden?

10 Antworten

Niemand geht an deine Ausbildungsvergütung. Deine Mutter bekommt weniger Geld für dich, da du ja deinen Lebensunterhalt zum Teil selbst bestreiten kannst.


BalZakBarsoom  03.04.2018, 15:20

Das stimmt nicht. Wenn die Fragerin mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen lebt, wird der Teil, der ihrer Mutter gekürzt wird, IHR abgenommen. In einer Bdarfsgemeisnchaft gelten ALLE Einkommen, JEDER CENT!

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mondfaenger  03.04.2018, 15:23
@BalZakBarsoom

Ihr wird nichts abgenommen. Das, was ihre Mutter weniger bekommt, sollte sie ihr fairerweise ersetzen. Das geschieht aber dann auf freiwilliger Basis.

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PingPongPickel 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 14:01

Bedeutet, die kürzen Unterhalt/Kindergeld ?

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 gehen die jetzt an meine Ausbildungsvergütung ?

Es kommt darauf an, was der Freund deiner Mutter verdient. Es ist auch hier schon möglich, dass sie gar keine Zahlungen vom Jobcenter erhält.

Oder kann Ich mich auch schon mit 17 bei meiner Oma (mein richtiger Wohnort) anmelden ?

Mit Zustimmung deiner Mutter, ja.

Du solltest dich auf jeden Fall umgehend an deinem neuen Wohnsitz anmelden! Du bist nämlich sogar dazu verpflichtet dich zeitnah umzumelden, bzw deine Erziehungsberechtigten müssten das machen.


PingPongPickel 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 14:03

Also kann Ich woanders angemeldet sein, OBWOHL ich noch 17 (Minderjährig) bin ?

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JollySwgm  03.04.2018, 14:27
@PingPongPickel

Solange du erreichbar bist ist das alles recht entspannt zu sehen.

Wenn also wichtige Briefe an dich kommen und du sie zeitnah erhältst ist das kein Problem. Auch wenn es vielleicht nicht ganz korrekt ist.

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BalZakBarsoom  03.04.2018, 14:57
@JollySwgm

Viele Studenten wohnen doch auch in ihrer Uni-Stadt, fern von den Eltern. Und mit dem G( (Gymnasium bis Klasse 12) sind da auch verstärkt U18 Studenten bei.

Und auch andere Auszubildende machen das. Bei dir ist das Ganze noch viel Problemloser, weil du bei deiner Oma wohnst. Deine Mutter (eventuell auch dein Vater, je nachdem, ob er auch Sorgerecht hat), schreibt eine Erziehungsübertragung an deine Oma, und fertig.

Am besten wegen dem Wortlaut und was GENA du benötigst, beim Einwohnermeldeamt erkundigen.

Es gibt viele Fälle, wo Kinder bei den Großeltern leben, und von denen erzogen werden, auch für deutlich jüngere Kinder wie dich ist da die Anmeldung völlig problemlos.

@jolly: Da drum geht es in der Frage doch gar nicht!! Die Mutter bekommt in Zukunft Hartz 4, ist die Tochter bei IHR gemeldet, gilt das als Bedarfsgemeinschaft, das Ausbildungsentgelt der Fragerin würde mit dem H4 verrechnet, die Fragerin hätte weniger. von ihrem Geld. Was in diese mFall aber absurd ist, das sie ja schon bei ihrer Oma lebt, und quasi mit DER eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Daher ist eine Ummeldung an ihre Tatsächlich Wohnadresse mehr als sinnvoll. Esd geht hier nicht nur um "ein paar Briefe", die zeitg zugestellt werden können!!!

Und sich NICHT ummelden, obwohl der Lebensmittelpunkt eben NICHT mehr bei den Eltern ist, sonder, wie in diesem Fall bei der Oma, ist nicht nur "nicht ganz korrekt", das ist eine Ordnungswidrigkeit, die ien Bußge3ld nach sich ziehen kann!

8. Nach welcher Aufenthaltsdauer ist die Anmeldung notwendig?§ 27 regelt die Ausnahmen von der Meldepflicht, die z. B. für Personen im Bundesfreiwilligendienst gelten sowie für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Fall von Lehrgängen oder Fachstudien.

Generell gilt: Bezieht jemand eine Wohnung bis zu sechs Monate ist keine behördliche Ummeldung erforderlich. Im o. g. Paragraphen lautet der Gesetzestext unter Absatz 2: „Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.“

 

9. Wann muss ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?
Der Begriff der Wohnung wird in § 20 definiert: „ Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“
Unter dem Begriff der „ Hauptwohnung“ versteht der Gesetzgeber die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. Diese Nebenwohnungen (oder auch Zweitwohnsitze) sind der Meldebehörde bekannt zu geben. Absatz 4 formuliert das wie folgt: „Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist.“
Auch in diesem Fall gilt: Wer eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, dem drohen Bußgelder.

https://www.ummelden.de/Umzug/einwohnermeldeamt-ummeldung.html

Allso, PingPong: Du KANNST nicht nur bei deiner Oma gemeldet sein, du MUSST es sogar.

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Ja, kannst du, mit Einverständnis deiner Erziehungberechtigten (was deinen Wohnort betrifft, nicht die Anmeldung - also wenn die Erziehungsberechtigten erlauben, dass du dort wohnst, kannst/solltest du dich dort anmelden).

Die anderen haben dir ja schon bezügl. des Wohnsitzes geantwortet und was deine Ausbildungsvergütung betrifft so würde es so aussehen, dass wenn du bei deiner Mutter gemeldet bist und diese dich als Bedarfsgemeinschaft mit anmelden würde, man deine Ausbildungsvergütung als Einkommen anrechnen würde, was evtl. dann den Harz 4 Satz mindern könnte. Das müsste man eben mal ausrechnen, wie ihr da finanziell besser stehen würdet. Kann man online hier z.B. machen: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html