Rechtliche Grundlage von Isolation von nicht infizierten Patienten im Krankenhaus?
Guten Abend, an alle, die das lesen :)
Ich bin seit 3 1/2 Wochen aufgrund einer neurologischen Erkrankung im Krankenhaus untergebracht. Heute Morgen musste sich meine Zimmernachbarin übergeben. Dazu muss man sagen, dass sie gestern sehr viel gegessen hat, darunter sehr viel Süßes und abends um 10 noch eine Pizza und diversen Süßkram. Vor ein paar Stunden wurde sie dann wegen des Verdachts auf einen Magen-Darm Infekts isoliert, was ich ja so weit auch verstehen kann.
Jetzt zum Problem: Mich haben sie daraufhin in ein anderes Zimmer gelegt und mit einer völlig unbeteiligten Patientin auch isoliert. Dies ist mir verständlicherweise extremst zuwider, besonders auch, weil ich hier seit Anfang an sehr stark in meiner eigenen Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt wurde. Ich würdee aufgrund dessen gerne von Euch erfahren, ob jemand mit den rechtlichen Grundlagen dazu vertraut ist. Wenn mir diese einleuchten und eine gesetzliche Rechtfertigung für diese "Freiheitsberaubung" in Form der Isolation vorgeführt werden kann, werde ich mich weiter ruhig verhalten. Aber vorher garantiert nicht. Ich lasse mich nicht ohne Verdachtssymptome einsperren; besonders, da meine neurologische Krankheit sich in starkem bis quälendem Bewegungsdrang äußert (vergleichbar mit einer sehr starken Form von RLS).
Danke schon mal und ich entschuldige mich für den genervten "Tonfall" des Textes... Ich halte es unter diesen Bedingungen kaum mehr hier aus... :/
Schönen Abend nochmal :) wela99