Kann man nach dem Studium deutsche Bürgerschaft beantragen?

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Bei türkischen Studierenden ergeben sich diese Arbeitnehmerrechte aus Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80). Ihre Rechte als Arbeitnehmer verfestigen sich ab einem Jahr regelmäßiger Beschäftigung im Rahmen der 120-Tage-Regelung oder als studentische Nebentätigkeit und nach vier Jahren kann der freie Zugang zum Arbeitsmarkt erlangt werden. Über die Einzelheiten berät Sie Ihre zuständige Ausländerabteilung.

wenn Du während Deines Studiums schon gearbeitet hast, anschließend einen gut bezahlten Job bekommst verkürzt das Deine Zeit die Du brauchst um eingebürgert zu werden... in der Regel beträgt die sonst 8 Jahre ..

nach Beendigung des Studiums::: Während der 18 Monate, die Ihnen nach § 16 Abs. 4 AufenthG für die Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen, dürfen Sie uneingeschränkt jede Erwerbstätigkeit, also auch jedes Praktikum oder eine Trainee-Stelle ausüben. Sie dürfen während der Arbeitssuche auch selbständig arbeiten.

9.2 Nicht-EU-Bürger/-innen Absolvent/-innen deutscher Hochschulen haben Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 18b AufenthG, wenn sie  eine dem Abschluss angemessene Erwerbstätigkeit ausüben,  seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 AufenthG besitzen (wenn Sie zwischendurch länger als 6 Monate ausreisen, wird die Zeit davor nicht mitgerechnet) und  24 Monate Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung geleistet haben.

dieses und mehr findest Du unter :::http://www.uni-hamburg.de/piasta/aufenthaltsrecht_2011.pdf

viel Glück und eine tolle Anstellung ..wünsche ich Dir :)h


ByRoN23 
Beitragsersteller
 06.07.2014, 08:15

Vielen Dank für deine hilfreichste Antwort und Wünsche !!

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