Kann man mit dem früheren Verurteilung nach § 63 StGB nach Australien reisen?
Wenn jemand, in Deutschland z.b vom Amtsgericht Nürnberg gemäß § 63 StGB Rechtskräftig Verurteilt wird, und man für eine Weile in der Forensik befand und danach auf Bewährung aus der Klinik Entlassen wird und die Führungsaufsicht aufgehoben wurde und man z.b ausgereist ist z.b in die Türkei und dort seinen Wohnsitz hat (Dauerhaft.) Aber man als Eingebürgerte Person in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach Australien reisen?
Ich habe gehört dass Australien die Einreisebestimmungen sehr hart sind, die lassen nicht jeden ins Land rein.
Wenn die Person jetzt die türkische Staatsangehörigkeit erneut beantragt, wobei er in Nürnberg geboren ist und von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit besaß und sie später aufgegeben hat, aber sie erneut in TR beantragt ist es für ihn vielleicht einfacher nach Australien zu Reisen?
Weil ich meine, in der Türkei ist er nicht vorbestraft, in Deutschland schon.