Kann man kosten die wegen zölliakie entstehen beim Steuerausgleich zurückverlangen?

ArminSchmitz  21.07.2024, 18:45

Stimmt es, dass Du in Österreich lebst?

Hgzzzhkk66 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 18:50

Ja

3 Antworten

Du kannst Kosten für Medikamente, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte etc. als außergewöhnliche Belastungen angeben. Diese werden anerkannt, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, ansonsten nur, wenn sie mehr als 7,5 % des zu versteuernden Einkommens betragen.

Spezielle Lebensmittel können nicht angesetzt werden.

Ja , das geht . Du musst aber über die zumutbare Eigenbelastung von ca.5 % deines Bruttoeinkommens kommen . Nur was drüber ist wird anerkannt .


Hgzzzhkk66 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 18:54

Lebe in Österreich und der Beantrager ist mein Vater, er hat eine 50% Behinderung. Ich habe 60%. Die Kosten wegen Zölliakie und andere Medikamente sind locker über 5%. Schätze ca. 10%.

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