kann man diesen LKW Fahrer anzeigen, ist das strafbar?

14 Antworten

Zur Diskussion "Änderung der Fahrzeugfarbe":

  • Fahrzeugfarbe hat sich nicht geändert (Foto). Sie ist weiterhin "weiß".
  • §13 FzV Abs. 1 sagt wenn sich die Farbe geändert hätte dazu: "bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung". Es ist also der Beweis zu führen, dass sich zwischenzeitlich mit der ZB befasst wurde (Halterwechsel, Eintragung, etc.)
  • Der Tatbestandskatalog kennt nur:

813100 Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine 0 15,00 mitteilungspflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit. § 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKa

Damit sind die Änderungen gem. §13 (1)Ziff. 1-11 FeV gemeint.

Das kostet dann 15 Euro und ist eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ansatz (Änderung der Fahrzeugfarbe) dürfte also nicht zielführend sein.

Weswegen anzeigen?

Aber man sollte ihn darauf aufmerksam machen, dass in Fraktur bei „spricht“ und „deutsch“ nicht das Endungs-s, sondern das lange s verwendet gehört.

Nein das heißt so

Warum soll das strafbar sein. Die Aussage, dass es sich um ein Führerhaus handelt ist ja nicht falsch (selbst dann wäre es legal) und dass der Fahrer deutsch spricht ist auch gut möglich. Ob es jemand wissen will ist eine andere Frage. Und auch wenn Du da einen Natsi siehst: nicht mal das ist verboten.

Wohl kaum! Schlechter "Scherz" sonst nix!!

Woher ich das weiß:Hobby – Bin Deutscher mit "Nazi Hintergrund" ...!