Kann man die Theorieprüfungsfrist für den Führerschein (B) irgendwie verlängern?
Guten Abend! Wegen privaten Gründen bin ich nach Absolvierung der Theoriestunden in der Fahrschule noch nicht zur Prüfung gegangen. Die 12 monatige Frist läuft bald aus, daher wollte ich wissen, ob man diese Frist irgendwie verlängern kann. Meinetwegen auch mit einem kleinen Aufpreis. Bitte beantwortet die Frage. Antworten wie ,,Geh doch einfach zur Prüfung'' sind unangebracht.
1 Antwort
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Hallo,
es mag sein, dass man die Frist verlängern kann. Dafür bedarf es aber eines triftigen Grundes, z.B. längere Krankheit oder Abwesenheit (Schüleraustausch) im Ausland. Diese Fristen haben ja einen Grund bzw. eine rechtliche Grundlage und sind erst einmal da.
Lieben Gruß
clown999
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Hallo,
so genau weiß ich das nicht. Für Hamburg habe ich z.B. gefunden, dass es zwischen dem Beginn einer Theorieschulung und der Prüfung es völlig egal ist, wie lange du dazu brauchst. NUR: Hast du die Theorie bestanden musst du innerhalb von 12 Monaten die praktische Prüfung machen. Dieser Zeitraum kann auf Antrag, aber maximal um 3 Monate verlängert werde, sonst muss auch die theoretische Prüfung neue gemacht werde.
Lieben Gruß
clown999
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Vielen dank für die ausführliche Antwort!
Es gibt verschiedene Gründe, zum Teil krankheitsbedingt. Kann ich diese Frist denn für ein kleines Geld verlängern?