Kann man die Joker Regel auf die Seminararbeit. anwenden?
Hey
Falls ich in der W-Seminararbeit unterpunkten sollte, kann ich dann das halbjahr mit der joker regel streichen?
ich glaub zwar nicht aber wollte mal auf nummer sicher gehen und euch fragen
(Gymnasium Bayern)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Nein. "Streichen" kannst du nur bestimmte Halbjahresleistungen.
Die Seminararbeit ist in jedem Fall einzubringen.
Siehe § 53 GSO
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Knoerf/1637759397992_nmmslarge__0_0_267_267_c6e91754b885c5f4a939cf521e81afac.png?v=1637759398000)
Macht jeder Lehrer und jede Schule anders und ist jedes Schuljahr wahrscheinlich auch anders. Woher sollen wir das dann wissen? Frage am besten deinen betreffenden Lehrer oder deinen Klassenvorstand (DE: Klassenlehrer). Die beißen nicht und wissen das am besten.
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Schulgesetze sind für Lehrer und Schulen meistens nur zur Dekoration da. Ich spreche aus Erfahrung.
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Unsinn! Sowas würde von Verwaltungsgerichten sofort kassiert.
Nein, das machen weder "jeder Lehrer" noch "jede Schule" anders. Das ist in der Schulordnung festgelegt.