Kann man bei der Abschlussprüfung Teil 1 durchfallen? (EINZELHANDEL)?

1 Antwort

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Die drei Prüfungsbereiche des Teils I (zusammen 35% der Gesamtnote) sind keine Sperrfächer, d.h. wenn man hier ein schlechtes Ergebnis erzielt, kann man trotzdem die Abschlussprüfung bestehen. Im Teil II muss ein so gutes Ergebnis erreicht werden, dass insgesamt 50% der Gesamtpunkte erzielt werden. Teil I kann freiwillig wiederholt werden.

Und in Teil II darf kein Prüfungsbestandteil schlechter als Ausreichend sein.


DeezNuts13 
Beitragsersteller
 08.05.2017, 13:35

Also muss Teil 1 plus 2 mindestens 50% insgesamt betragen

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RobertLiebling  08.05.2017, 13:39
@DeezNuts13

So isses. Du könntest in allen Prüfungen des Teils I 6er schreiben und (z.B. mit den Noten 1 und 2 in Teil II) trotzdem bestehen.

Nicht dass ich das empfehlen würde, aber es spricht nichts dagegen.

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