Kann man bei Butlers umtauschen?

1 Antwort

Deine kurze Schilderung reicht leider nicht aus, um sagen zu können, ob du zum Beispiel nach § 119 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 2 BGB den Kaufvertrag anfechten kannst, oder ob der Gläubiger noch gar nicht oder nicht ordnungsgemäß geleistet hat. Im Falle einer Anfechtung und im Falle eines Sachmangels nach § 434 Abs. 3 Alt. 1 oder eines Rechtsmangels nach § 435 S. 1 BGB hättest du natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache - und das natürlich ohne Kassenbeleg.