Kann man als minderjähriger mit Ausbildung einen minijob anfangen?

3 Antworten

In dieser Konstellationen ist ein zusätzlich Minijob nicht möglich. Du darfst grundsätzlich unter 18 Jahre nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten (Paragraph 8 Abs. 1 JArbSchG).

Sobald du 18 Jahre bist, darfst du grundsätzlich maximal 48 Wochenstunden arbeiten (Paragraph 3 ArbZG), wobei der Durchschnitt auf täglich 8 h pro Werktag fallen muss.

Im Regelfall wird sich aber eine Anzeigepflicht im deinem Ausbildungsvertrag befinden. Das heißt, du musst den Nebenjob anzeigen. Der Ausbildende kann dir den Nebenjob auch bei wichtigen Gründen untersagen (bspw. fehlende oder sinkende Lernbereitschaft).

Einen zusätzlichen Minijob musst du immer von deinem ersten Arbeitgeber also deinem Ausbilder erlauben lassen.

Der kann dies auch verbieten wenn er der Meinung ist das der Minijob deinem Hauptjob schadet. Z.b. weil du nachts arbeitest und dann nicht ausgeschlafen zur Arbeit kommst.

Ist aber auch möglich das es Jugendschutz regeln gibt die nur eine bestimmten Stundenzahl in der Woche erlauben.

jaein, viele Minijobs bieten zur Arbeitszeiten Frühs an mit Wochenenden. Du darfst dort aber nicht arbeiten.

einfach nachfragen aber du brauchst viel Glück. Ich bin auch 17 und habe mir einen minijob gesucht aber keiner bietet einen an für minderjährige oder eben nicht an Wochenenden.


ApriliaAmico 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 17:07

Ich hab da einen bekannten der eine tankstelle hat, da soll ich einfach regelmäßig ordnung machen, ich meine nur rein rechtlich, weil ich ja schon 8 stunden am tag arbeite, ich würde dann bei dem nach der arbeit und an Wochenend (falls nötig) arbeiten

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Larix123  12.07.2024, 17:08
@ApriliaAmico

Wie gesagt darfst du nicht an Wochenenden arbeiten. Machst du es trotzdem macht sich dein Bekannter strafbar. Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

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