Kann man Abendkleider im Geschäft zurückgeben?

3 Antworten

Hallo,
Artikel die vor Ort gekauft werden sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Wenn ein Händler umtauscht, so macht er dies aus Kulanz, gesetzlich ist er nicht verpflichtet, da man die Produkte im Laden begutachten konnte.
Wenn auf dem Kassenbon ein Umtauschrecht eingeräumt wird, so ist dies eine freiwillige Kulanzregelung vom Händler.

Bei Internetgeschäften sieht es anders aus, sofern der Verkäufer eine Firma oder Selbstständig ist.
Dann kann man den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Sollte der Käufer ebenfalls eine Firma oder selbstständig sein, so besteht kein Widerrufsrecht.

Ich würde mit der Bekleidung nochmal ins Geschäft gehen und vorschlagen, dass nicht bar ausgezahlt, sondern ein Gutschein ausgestellt wird, so daß ihr dort andere Bekleidung kaufen könnt.
Dann werden sie kulanter sein.

Viel Glück!


heliyana 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 16:26

Danke für die Antwort! Nein, da werden wir nichts mehr kaufen. Neben den Kleidern lag noch viel mehr im Argen. Im Moment hoffe ich einfach, dass das Brautkleid meiner Mutter und der Anzug ihres Mannes richtig geändert werden...

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Die Abendkleider können wirklich nicht mehr zurückgegeben werden, das ist zu lange her. Grundsätzlich ist es sowieso Kulanz vom Geschäft, die Läden müssen nichts zurücknehmen.

Fies, wenn die da im Laden so einen Druck gemacht haben, aber dort scheint man ja eher keinen Wert auf Kundenfreundlichkeit und Kulanz zu legen, also kannst du die Rückgabe dort wohl echt vergessen.

Du könntest nun außer ebay noch eine Anzeige in die Tageszeitung setzen. Oder in einer Tanzschule fragen, ob du da was aushängen darfst, falls sie sich auch als Abschlussballkleider eignen würden.


heliyana 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 16:24

Danke für die Tipps! Werden es versuchen!

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Es ist leider eine übliche Kundenmasche, teure Kleider nur einmal zu tragen und nach der Feier zurückzugeben. Deshalb wehren sich Händler natürlich dagegen.

Ansprüche hast du nur, wenn mit den Kleidern etwas nicht in Ordnung ist. Dann kannst du sie umtauschen oder nachbessern lassen. Zurücknehmen muss der Händler sie nur, wenn er nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben.


heliyana 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 16:24

Danke, aber das Kleid hängt seit dem Kauf noch bei denen im Laden, mit anziehen war also nichts...Wir gucken uns die Kleide rnochmal ganz genau an, bevor wir sie mitnehmen, um sie zu verkaufen.

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RuedigerKaarst  24.05.2016, 16:33
@heliyana

Hängt ein "Verkauft"-Schild an dem Kleid?

Was ist das für ein mieser Laden, der so unkulant ist?

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