Sehr geehrte Community,
Ich habe eine Frage, zu der ich erst selbst recherchierte aber nichts genaues gefunden habe.
Die Situation ist wie folgt:
Ein Lehrer kündigt einen GLN (Großen Leistungsnachweis - eine Arbeit) zum Beispiel am 01.11.20 an für den 26.11.20 . Damit ist ja alles korrekt, Große Leistungsnachweise sind ankündigungspflichtig.
Nun zur Frage, sollte der Lehrer diesen GLN vorverlegen wollen, so muss er dies doch auch mindestens eine woche vorher bekanntgeben? oder muss er das nicht wenn er den GLN auf den 20.11.20 vorverlegen will, weil immernoch mehr als eine woche zwischen ursprünglicher ankündigung und Termin liegen?
Aber selbst wenn es so wäre, das es möglich ist vorzuverlegen wenn noch eine woche dazwischen liegt, kann es doch nicht sein das wir z.b. Montags in die Schule gehen und er in der ersten / zweiten Stunde eine Arbeit (einen GLN) schreibt. Also ich meine er muss doch die vorverlegung ankündigen. und das ist noch nicht passiert, weder telefonisch noch per email etc...
!!! Wenn es geht, bitte die Gesetzesstellen angeben, oder Quellen, aussagen sind gut aber besser wenn sie belegbar sind. Danke schon mal im Vorraus! :)