kann jemand mit einem verlorenen Fahrzeugschein fahren?
Ihn also Missbrauchen,oder wird er automatisch ungültig.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JustASingle/1559856927839_nmmslarge__117_0_2736_2736_ce32198f202b6e67f8d05a191465757c.jpg?v=1559856928000)
Der Fahrzeugschein stellt keine Fahrerlaubnis dar. Das tut nur der Führerschein.
Auf dem Führerschein sind Dein Foto und Dein Geburtsdatum drauf. Bei einer Polizeikontrolle würde auffallen, wenn Du einen fremden Führerschein vorzeigst.
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Joa, nur darfst Du ohne Führerschein überhaupt kein Fahrzeug bewegen, selbst dann nicht, wenn Du den Fahrzeugschein hast und das Auto auf Deinen Namen läuft.
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Naja sagen wirs mal so: Man darf nicht.
Außerdem sollte das Fahrzeug auch das Gleiche sein, sonst fällt das schnell auf. Wenn also im Schein 3er BMW steht und Du gerade mit nem Polo unterwegs bist oder so..
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man kann ein exakt gleiches Fahrzeugmodell verwenden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DodgeRT/1529572016769_nmmslarge__92_29_516_516_2159a45a5143b35e639048a39bec1647.jpg?v=1529572019000)
fahren kannst du schon - des auto gehört ja weiterhin dir (fahrzeugbrief), fahren ansich darfst auch (führerschein), bloß die daten und quasi der beleg für die zulassung sind zumindest teilweise nicht mehr vorzeigbar. klar, kennzeichen sind dran mit stempel... aber des is halt auch nur die hälfte.
daher... fahren kannst du, solltest aber den schein bei der zulassung bald möglichst nachmachen lassen.
.....
falls du führerschein meinst, des bringt dir nichts. führerschein ist für eine person - da stehen auch daten und dein bild drauf. wenn den jmd anderes nutzt, dann fällt des bei der kontrolle auf und die person wird genauso bestraft als wenn sie keinen vorzeigt.
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es geht daruf,wenn eine feemde Person meinen Fahrzeugscheinverwendet.
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hat aber dann ein anderes kennzeichen - und bloß weil es ggf. auch ein golf 5 ist - ises nicht gleich. die fahrzeugnummer (FIN) is ja nicht die gleiche...
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/DodgeRT/1529572016769_nmmslarge__92_29_516_516_2159a45a5143b35e639048a39bec1647.jpg?v=1529572019000)
und auch dann kommt er nicht wirklich weiter. wo zeigt man denn den schein? in der werkstatt... naja, für ersatzteile muss man den aufwand nicht machen. beim tüv? da zählt auch der fahrzeugzustand, nicht was im schein steht. polizei? da könnte er ggf. helfen, falls die gefälschen dinge nicht auffallen. aber spätestens wenn se den namen prüfen könnte es probleme geben. und verkauf? bringt ohne brief auch der schein nix.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn er mit dem dazu passenden Auto unterwegs ist, kann er damit fahren. Allerdings sollte es auch das richtige Auto sein, und nicht nur der gleiche Typ.
Der Fahzeuhschein stellt sehrwohl eine amtliche Fahrerlaubnis bzw. Teilname am Straßenverkehr da,nämlich die Erlaubnis daus Auto fahren zu dürfen .
Der Führerschein stellt eine personenbezogene Fahrerlaubnis da