1 Antwort

Da wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Das heißt, dass noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, aber aktuell wird wohl geprüft, ob eines eröffnet werden kann und es besteht die Gefahr, dass es in der Zwischenzeit dazu kommen kann, dass mit dem Vermögen der Schuldner GmbH was passiert.

Ergo... vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs und Verfügungsbefugnis.

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__22.html