Kann ich nach einer mündlichen Jobzusage noch zurücktreten?

5 Antworten

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So lange der Vertrag noch nicht schriftlich fixiert ist, können BEIDE Seiten auch noch zurück treten. Ansonsten gilt in der Regel ja auch noch die Probezeit.

Ja, natürlich kannst du das und das ist auch gängige Praxis. Wer zuerst kommt, malt zuerst ;)

Wie man das am besten durchgibt weiß ich nicht so genau, vielleicht haben da andere noch Ideen. Höflich auf jeden Fall und sich für die Zeit und die Chance bedanken.

Solange du nichts unterschrieben hast, kannst du einfach ablehnen - aber bitte höflich sein :)

ruf an, und bedanke dich für die Gespräche und das Vertrauen das dir entgegen gebracht wurde, und dann entschuldigst du dich und sagst du hast dich kurzfristig umentschieden.

Ja klar, du rufst an oder schreibst eine E-Mail das du durch ein anderes Angebot deine mündliche Zusage zurückziehen möchtest.