Kann ich meinen Sohn bei der Fahrschule anmelden?

1 Antwort

Das sagt doch wohl alles und es gibt überhaupt kein Mofa Führerschein 

Das Mindestalter für die Erteilung einer
Fahrberechtigung beträgt:
15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung
16 Jahre für die Klassen AM, A1,L und T
17 Jahre für Begleitetes Fahren mit B, BE
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE,C1 und C1E
20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz von A2
21 Jahre für Klassen C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
24 Jahre für Klassen D, DE, A