Kann ich meinen Bruder mit zum Angeln nehmen?

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Wie Jasper schon sagte...das ist Ländersache. Das steht meistens im Fischereierlaubnusschein oder in den Erlaubnispapieren für das jeweilige gewässer...musst du gucken. Und selbst wenn es verboten ist wird kein normaler Fischereikontrolleur etwas sagen wenn dein Bruder die Angelrute hält,denn schließlich ist es ja im Interesse aller wenn dieses Hobby nicht ausstirbt und neue Leute dieses Hobby fasziniert. PS.:Dein Bruder kann übrigens für einen geringen Geldbetrag einen Jugendfischereischein erstehen...denn hatte ich au,es war echt super...ich konnte immer mit meinem Vater angeln gehen und sogar eine eigene Rute auf Friedfisch auslegen...super Sache! Hoffe konnte dir weiterhelfen...


Adigraga 
Beitragsersteller
 08.01.2011, 16:31

jo, thx stimmt den gibts ja auch noch :D grins

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Tipfisch  09.01.2011, 18:55

Man sollte bedenken das es sich dabei um eine Straftat nach § 293 StGB handelt -und soetwas normal zur Anzeige gebracht werden MUSS von einem Verantwortlichen(zB Fischereiaufseher).

Der Jüngere kann ja einen Jugendfischereischein kaufen -der ältere muss wohl whs den Angelschein erst machen.

Aber dazu müsste man genau wissen um welches Bundesland es geht. In wenigen Bundesländern darf ein Inhaber des Angelscheins einen ohne Angelschein auf Friedfisch fischen lassen(ich glaube in Brandenburg zB).

Ich selbst finde auch das es nichts schlimmes ist einen Kollegen mal nen kleinen Fisch raus ziehen zu lassen -solange darauf geachtet wird das ales waidgerecht passiert! -und ich bin Fischereiaufseher in NRW. Doch gibt es immer welche die päpstlicher sind als der Papst -und leider haben die dann auch noch Recht.

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Adigraga 
Beitragsersteller
 10.01.2011, 17:25
@Tipfisch

ich wohne auch in NRW und mein Bruder lässt sich einen Jugendfischereischein machen ... Ich bin 16 Jahre alt, werde im Februar 17 und mein Bruder ist 13 ... also kann ich ihn mitnehmen oder nicht?(also mit dem Jugendfischereischein) Ich bin im Verein SAV Bayer E.V.... muss mein Bruder dann auch in den Verein oder kann ich ihn dann, wenn er den Jugendfischereischein besitzt schon direkt mitnehmen? Danke für die Antworten

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Tipfisch  15.01.2011, 22:29
@Adigraga

Das Fischereigesetz in NRW besagt das der Inhaber des Angelscheins NICHT volljährig sein muss um jemanden mit Jugendfischereischein zu beaufsuichtigen(anders ist es nur beim neuen "Kinderangeln" wenn die beaufsichtigte Person unter 10 Jahre ist oder bei Sondererlaubnisse bei Behinderten)

Du darfst also schon als 14 Jährigen jemanden mit Jufendfischereischein(10-16Jahre in NRW) beaufsichtigen der den Jugendfischereischein hat.

Es kann allerdings sein das der Gewässerinhaber/Pächter/Verein sagt das es so nicht geht -das können die an deren Gewässern selbst entscheiden. In dem Fall würde ich einfach zu einem anderen Gewässer gehen.

Der Jugendfischereischeininhaber hat übrigens die gleichen Rechte wie der Angelscheininhaber vom Fischereigesetz aus -außer eben das er nicht ohne Begleitung eines Inhabers des Fischereischeines angeln darf.

Bitte beachtet natürlich dazu auch noch die Jugendschutzgesetze(von wegen Nachtangeln oder so).

Bei Fragen melden!

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

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Tipfisch  15.01.2011, 22:34
@Adigraga

Vergessen zu erwähnen -sofern Dein Verein auch Gastkarten ausgibt benötigt Dein Bruder nur diese! Er muss nicht zwingend Mitglied sein im Verein dann. Anders natürlich wenn Gastangler da nicht fischen dürfen -dann müsste er in den Verein eintreten. Frag also vorher ob man Gastkarten(Tageskarten) bekommt für eure Gewässer. Wenn nicht, fragst einfach mal weil es Dein Bruder ist, ob der Verein einmal eine Ausnahme macht da sich Dein Bruder noch nicht sicher sei ob er überhaupt ernsthaftes Interesse am Angeln hat -und eine Mitgliedschaft von vorn herein somit unsinnig wäre.

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Grundsätzlich darf in Deutschland niemand, ohne die erforderliche Angelsportprüfung abgelegt zu haben, angeln; d.h. eine angelfertige Rute am Wasser führen. Wer sich an diese sicherlich sehr eng gefasste gesetzliche Regelung hält, der hat auch nichts zu fürchten. Lass es also lieber bleiben, dann hast du auch nicht ständig die Sorge, erwischt zu werden - wäre doch schade! Die Ablegung der Prüfung kostet für Jugendliche etwa soviel wie ein Koma-Saufen! Wer sich an die Gesetze und Vorschriften hält, der hat eindeutig mehr vom Angeln!

Angelrecht ist doch Ländersache oder. Ist in jedem Bundesland anders in Niedersachsen darf man eine andere Person mitnehmen diese darf dann aber nur auf Freidfisch (karpfen etc.) angeln und auch den Drill machen. Du musst halt nur dabei sein. Und wenn es eine Fangbergzung gibt müssen sie die halt auch einhalten und die Fische die der andere fängt darfst du dann halt nicht mehr fangen.


Tipfisch  09.01.2011, 18:57

Soweit ich weiß gilt in Niersachsen fast das selbe Fischereigesetz wie in NRW -und demnach geht das so nicht.

Was geht ist wohl das neue "Kinderangeln" -allerdings nur bei Kindern unter 10 Jahren da ab 10 Jahren der Jugendfischereischein Pflicht ist um angeln zu können.

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ich würde dir auch lieber empfehlen ihnen keine rute in die hand zu geben,aber wenn sie bei dir dabei sind dann kannst du sie z.b. auswerfen lassen oder dir keschern wenn du drillst,oder füttern können sie auch!und ich glaube wenn sie ab und an mal eine rute rauskurbeln und frisch auswerfen sagt auch kein mensch was,nur einen fisch rausziehen und abschlagen ist definitiv verboten!der einfachste weg für die jungs ist den schein machen oder den jugendfischereischein auf dem rathaus holen!

Nein, das ist definitiv untersagt, das müsstest du aber selber wissen, hättest du bei deinem Unterricht aufgepasst:P

Deine Freunde können aber einen Jugendfischereischein beantragen, der kostet an die 5-10 Euro und erlaubt dem träger, mit einer berechtigten Person zu angeln.