Kann ich mein Fachabitur nach Wiederholung der 12. Klasse trotzdem für den ersten Versuch bekommen?
Der Titel ist ein bisschen unverständlich, aber ich versuche mein Bestes die Situation zu erklären. Ich habe die 12. Klasse letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund eines Irrtums bei meinen Noten hieß es aber anfangs ich müsste die 12. Klasse wiederholen. Dies habe ich auch getan, die Flasche Note wurde erst im Nachhinein geändert.
Ich konnte das Wiederholte Jahr aufgrund meiner gesundheitlichen Situation nicht erfolgreich beenden. Nun ist meine Frage: Ist der erste Versuch als Abschluss gültig?
2 Antworten
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Du musst aber schon dabeischreiben, um welche Schule es sich hier handelt. Bei einem Gymi reicht allein die Versetzung nicht aus, meist braucht man noch eine gewisse Mindestpunktezahl und selbst die ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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Das ist eine Ermessenssache und das müsste letztlich wohl die entsprechende Behörde entscheiden.
Für mein Rechtsempfinden müsste man Dir das aber zuerkennen. Schliesslich kannst Du nicht schlechter gestellt werden, als jemand bei dem der Fehler nicht aufgetreten ist. Ich schätze mal, ein Gericht würde ähnlich entscheiden. Manchmal lohnt es sich schon zu klagen!
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Du bekommst kein "Fachabitur" (offiziell ist das eine Fachhochschulreife) mit Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums. Dazu würde dir noch ein Jahrespraktikum fehlen (für die Bundesländer, die so einen Weg zur Fachhochschulreife haben). Ob Du jetzt einen regulären Abschluss der 12. Klasse hast, musst Du in deiner Schule abklären. Das können wir hier nicht entscheiden.
Die Punkte habe ich schon ausgerechnet und sie reichen aus. Es geht mir nur darum ob es zählt, da ich das Jahr wiederholt habe.