Kann ich in meinem Fall eine Erstausstattung beantragen?
Also ich „ziehe“ nächsten Monat mit meiner Freundin zusammen und es werden dort 50% der Miete übernommen da ich zuhause raus muss ( Familiäre Probleme ) und ich wohne dann bei meiner Freundin. Nun ist die Frage da ich nicht mit im Mietvertrag stehe sondern nur da gemeldet bin über eine Wohnungsgeberbescheinigung, aber ich trotzdem keine Möbel habe ( nur sie hat welche), besteht dort die Möglichkeit diesen Antrag zu stellen ?
4 Antworten
Du kannst jederzeit einen Antrag stellen.
Aber womöglich wird dieser abgelehnt, da Du nicht im Mietvertrag stehst.
Auch solltest du auch wirklich Miete bezahlen und alle Belege aufhalten, das Jobcenter wird Regelmäßig von Dir Kontoauszüge sehen wollen.
Beantragen kannst Du alles - ob eine Bewilligung erfolgt, ist immer eine andere Frage.
Eine Erstausstattung gibt es grundsätzlich für alle Wohnungseinrichtungs- bzw. Wohnungsausstattungsgegenstände, die man vorher nicht besaß.
Ob man dafür zwingend im Mietvertrag stehen muß, weiß ich im Moment nicht.
Wenn Du jedoch mit Deiner Freundin zusammenziehst und wenn diese Möbel besitzt, dann stellt sich mir und evtl. dem Jobcenter die Frage, ob Du überhaupt eigene Möbel brauchst?
Kannst ja einen Antrag stellen und dann abwarten ...
Grundsätzlich kannst du alles beantragen.
Die zuständige Stelle wird deine Berechtigung dazu prüfen, mit sämtlichen Dokumenten die du beifügen musst.
Entweder es klappt oder halt nicht 💁♂️
Wie bezahlt das Amt denn 50% Miete wenn sie gar keinen Mietvertrag vorliegen hat?
Den hat das Amt natürlich, aber ich muss dafür nicht im Mietvertrag stehen. Fie müssen nur die Kosten für die Miete wissen und das ich dort gemeldet bin. Das Geld geht auch auf mein Konto und nicht direkt an den Vermieter selbst.