Kann ich eine Pflegschaft zurück ziehen?

3 Antworten

Sicher kannst Du das zurückziehen, wenn Dir die Erzehungsberechtigung nicht aberkannt wurde.

Eine Pflegschaft ist ja keine Adoption.

Die Frage ist, ob Du das Kind wieder bekommen wirst und ob Deine Entscheidung (noch) eine Bedeutung hat oder ob bereits ein Gericht schon entschieden hat.

Du bist doch der Kindsvater.

Wie steht denn die Kindsmutter zu dieser Entscheidung?

ein kind ist doch kein spielzeug, dass du weg schieben kannst wenn du keinen bock hast und als spielzeug wieder aus dem schrank holst, wenn du gerade lust hast.

besprich das mit dem jugendmat. die werden das bestimmt genauso witzig finden wie du selbst.


Facetank 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 00:23

Ich finde es nicht witzig sondern ernst

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