2 Antworten

Ja, das AROMA kannst du zum Mischen von Liquids benutzen, wenn du unbedingt Leute unterstützen möchtest, die den Staat betrügen und ihre Pflicht (die Versteuerung - denn hier handelt es sich nun mal ohne jeden Zweifel um Aromen für E-Zigaretten) auf die Käufer abwälzen... Käufer wie du, die oftmals nicht wissen, das sie sich strafbar machen wenn sie das Aroma UNVERSTEUERT verwenden...

Es ist kein Liquid, sondern Aroma.

Da das Aroma in Propylenglykol gelöst ist, kannst du das durchaus zum Anmischen von Liquids für E-Zigaretten verwenden.

Du solltest dabei aber berücksichtigen, dass du unaufgefordert beim für dich zuständigen Zollamt die darauf dann anfallende Tabaksteuer zu entrichten hast.