Kann ich die Quittung für die Überweisung (durch den Sparkassenautomat) am Schalter stempeln lassen?
Ich brauche eine Zahlungsbestätigung fürs Amt.
Da steht “Druchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis”
Also ich nehme an ich brauche eine Stempel auf den Nachweis. Soll ich also am Automaten überweisen und die Quittung am Schalter stempeln lassen oder werde ich so ausgelacht?
3 Antworten
gestempelt wird nichts mehr heutzutage.
Der Kontoauszug wäre aber wohl ein solcher Zahlungsnachweis.
Überweisungsträger kann ich soviele ausfüllen wie ich will: das heisst ja noch lange nicht, dass ich ihn auch einsende, und auch wenn ich ihn gegen Quittungsstempel abgebe, weiss der Empfänger ja nicht ob mein Konto gedeckt war und der Betrag auch überwiesen wurde.
Soweit ich weiß kann die Zahlung am Automaten oder online nicht durchgeführt werden, wenn das Konto nicht gedeckt ist
ich kann jeden Tag eine Auszug drucken .. muss nicht den Monatsauszug abwarten. Oder gleich die Überweisungsbetätigung mir dem Vermerk "Auftrag angenommen"
Nein, weil der Schalter das ebenfalls nicht bestätigen kann und darf! Gültig ist die Überweisung erst auf dem amtlichen Kontoauszug. ;)
Sicher dass der Schalter das nicht bestätigen darf?
Ich bekomme Auszüge nur online. Wenn ich einen ausdrucke dann ist es eine Kopie und laut dem Amt reicht eine Kopie nicht
Die Quitung, aus dem Automaten ist ein Original, das brauch nicht nochmals gestempelt werden !
und Online Kontoauszug gilt auch als Original? (habe keinen Farbdrucker)
aber nur Auszüge oder und nicht Ausdruck wodrauf steht “Dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlic”?
Auszüge bekomme ich nur online und nur monatlich
Rechtsverbindlich, damit meint die Bank sich selber. Was andere anerkennen ist was anderes.Ich habe aufstockende EU Rente und keine Probleme mit meinen Auszügen beim Amt.
also diese Kopie (kein Auszug) wodrauf steht “dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich” gilt als Nachweis?
hab nochmal kontrolliert wie das aussieht: Umsätze: Druckansicht
Infos über die Überweisung inklusive Datum der Wertstellung
und ganz unten “dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich “
Gilt das als Nachweis?
würde es nicht ausreichen, müsste ich Bescheid vom Amt bekommen?
Auf der Webseite steht “Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden. “ (Führungszeugnis)
inklusive Datum der Wertstellung / ist ein Zahlungsnachweis !
Ausserdem, kann der Sachbearbeiter das mit einem Click unter Verwendungszweck selbst feststellen !
danke. Ich hoffe es wird klappen ohne Komplikationen.
Werde trotzdem hingehen statt schriftlich wenn morgen Termin verfügbar sind.. 5,60€ Fahrkosten nehm ich in Kauf
wenn morgen Termin verfügbar sind.. ?
Termine gibt es nur Online, die Fahrt kannst du dir sparen !
Also ein Monat warten bis der Kontoauszug da ist?