Kann ich die Quittung für die Überweisung (durch den Sparkassenautomat) am Schalter stempeln lassen?

3 Antworten

gestempelt wird nichts mehr heutzutage.

Der Kontoauszug wäre aber wohl ein solcher Zahlungsnachweis.

Überweisungsträger kann ich soviele ausfüllen wie ich will: das heisst ja noch lange nicht, dass ich ihn auch einsende, und auch wenn ich ihn gegen Quittungsstempel abgebe, weiss der Empfänger ja nicht ob mein Konto gedeckt war und der Betrag auch überwiesen wurde.


gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:55

Soweit ich weiß kann die Zahlung am Automaten oder online nicht durchgeführt werden, wenn das Konto nicht gedeckt ist

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:52

Also ein Monat warten bis der Kontoauszug da ist?

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juergen63225  10.01.2021, 13:00
@gesundheit1911

ich kann jeden Tag eine Auszug drucken .. muss nicht den Monatsauszug abwarten. Oder gleich die Überweisungsbetätigung mir dem Vermerk "Auftrag angenommen"

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Nein, weil der Schalter das ebenfalls nicht bestätigen kann und darf! Gültig ist die Überweisung erst auf dem amtlichen Kontoauszug. ;)


gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:40

Sicher dass der Schalter das nicht bestätigen darf?

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:39

Ich bekomme Auszüge nur online. Wenn ich einen ausdrucke dann ist es eine Kopie und laut dem Amt reicht eine Kopie nicht

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Die Quitung, aus dem Automaten ist ein Original, das brauch nicht nochmals gestempelt werden !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:39

und Online Kontoauszug gilt auch als Original? (habe keinen Farbdrucker)

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:48
@Wippich

aber nur Auszüge oder und nicht Ausdruck wodrauf steht “Dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlic”?

Auszüge bekomme ich nur online und nur monatlich

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Wippich  10.01.2021, 12:51
@gesundheit1911

Rechtsverbindlich, damit meint die Bank sich selber. Was andere anerkennen ist was anderes.Ich habe aufstockende EU Rente und keine Probleme mit meinen Auszügen beim Amt.

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 12:54
@Wippich

also diese Kopie (kein Auszug) wodrauf steht “dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich” gilt als Nachweis?

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 13:05
@Wippich

hab nochmal kontrolliert wie das aussieht: Umsätze: Druckansicht

Infos über die Überweisung inklusive Datum der Wertstellung

und ganz unten “dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich “

Gilt das als Nachweis?

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schoschi06  10.01.2021, 13:07
@gesundheit1911

Infos über die Überweisung inklusive Datum der Wertstellung

Das reicht auch ! Ja !

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 13:25
@schoschi06

würde es nicht ausreichen, müsste ich Bescheid vom Amt bekommen?

Auf der Webseite steht “Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden. “ (Führungszeugnis)

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schoschi06  10.01.2021, 13:33
@gesundheit1911

inklusive Datum der Wertstellung / ist ein Zahlungsnachweis !

Ausserdem, kann der Sachbearbeiter das mit einem Click unter Verwendungszweck selbst feststellen !

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gesundheit1911 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 13:39
@schoschi06

danke. Ich hoffe es wird klappen ohne Komplikationen.

Werde trotzdem hingehen statt schriftlich wenn morgen Termin verfügbar sind.. 5,60€ Fahrkosten nehm ich in Kauf

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schoschi06  10.01.2021, 13:41
@gesundheit1911

wenn morgen Termin verfügbar sind.. ?

Termine gibt es nur Online, die Fahrt kannst du dir sparen !

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