Kann ich bei Lidl einen ungeöffneten Saft zurückgeben. Ausgeschrieben war er für 1,50 glaub ich und gezahlt hab ich 2,50.?
5 Antworten
Ein rückgaberecht im Laden gibt es grundsätzlich nicht! Wenn dir Zuviel berechnet wurde, hättest du das gleich reklamieren müssen
Dann hättest du gleich gesagt: zu diesem Preis kaufe ich den Saft nicht!
Wie lange ist das Ganze denn nun her?
Völlig egal was am Regal steht, es zählt ausschließlich das, was in der Kasse registriert wurde.
Du hättest den Saft gleich an der Kasse stornieren lassen müssen. Aber versuch es, vielleicht sind sie kulant.
In der Regel sind die Läden so kulant, es zutun. Oder einem das Geld zu geben, was man zuviel bezahlt hat. Voraussetzung ist jedoch, dass man den Bon noch hat.
Letztenendes macht man sich so aber eher zum Horst, wenns nur 1 Euro ist.
Nach dem Bezahlen rechtlich gesehen nicht mehr. Bei sofortiger Beschwerde wird man aber einen zufriedenen Kunden haben wollen und den Umtausch trotzdem durchführen.
hab ich ja die verkäuferin hat es mir ja nicht geglaubt