Kann eine Note nachträglich verbessert werden (Studium)?

2 Antworten

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Das einzige, was vielleicht dagegen sprechen könnte, ist eine Widerspruchsfrist oder etwas ähnliches. Wie das geregelt ist, erfährst du aber beim Prüfungsamt bzw. in der Prüfungsordnung.

Meiner Meinung nach solltest du aber gute Chancen haben. Wenn bei der ersten Prüfung ein Bewertungsfehler vorlag, dürfte die als bestanden gelten und der Zweitversuch damit einfach hinfällig werden, unabhängig vom Ergebnis.

Außerdem scheinst du ja die Unterstützung vom Prof zu haben, was durchaus was wert ist.

Viel Erfolg auf dem Prüfungsamt bzw. beim Prüfungsausschuss!


Kempl 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 20:00

Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort :) Laut Prüfungsordnung habe ich 1 Jahr das Recht auf Einsicht der Klausuren. Da das Jahr erst im Januar vorüber ist und ich nur durch Einsicht auf solche Fehler aufmerksam werde, erhoffe ich mir auch gute Chancen :D

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Gute Frage, das muss das Prüfungsamt entscheiden.