Kann ein Kin in der Klasse 1-2 Grundschule sitzen bleiben?
Kann ein Kin in der Klasse 1-2 Grundschule sitzen bleiben?
Ich dachte die Klasse sei "übergreifend und die Künder würden dann ggf. nach der zweiten Klasse zurückgestellt.
Hat da einer etwas darüber?
10 Antworten
Ja, ein Kind kann in Hessen in der 1.-2. Klasse sitzenbleiben. Man wird das aber nicht als "Sitzenbleiben" dokumentieren, sondern man wird mit den Eltern über die Situation sprechen, die ihnen nicht unbekannt sein wird. Die Schule wird den Eltern empfehlen, ihr Kind zurückzunehmen, um es quasi neu einzuschulen. Oder man wird es mit dem Kind in der Klasse 2 versuchen, wie es läuft, um das Kind im Laufe des 1. Halbjahres zurückzunehmen. Es erscheint dann in den Akten nicht als "Sitzenbleiber".
Nagut, ich war 20 Jahre lang Schulleiter einer Grundschule. Diesen Vorschlag machen wir den Eltern. Eltern sollen solche Sachen persönlich von der Schule erfahren und nicht im Internet nachsuchen müssen. Es gibt da einen Ermessenspielraum. Da muss man sehen, was der Schulleitung so vorschwebt. Aber einmalige Rücknahme ohne "Wiederholungs"-Vermerk ist in Hessen möglich.
ja, kann es.
ja...-.-
ja kann
nein früher ging es noch das kinder in einer grundschule eine klasse wiederholen aber das ist nicht mehr so in einer grundschule. ich wollte das meine tochter die zweite klasse wiederholt weil ich der meinung bin das meine tochter in der jetzigen schulischen situation die 3 klasse nicht schaffen wird. aber leider geht das nicht nur in ausnahmenfällen kann man eine genemigung bekommen zb wenn ein kind im stück 3 monate und länger gefehlt hat. am sonsten ist es nicht möglich.
gruß Andrasta
Das ist bei unserem Jungen in der ersten Klasse der Fall. Nur hat die Schule und Schulamt den Schulbesuch "verhindert"!
wo wohnt ihr denn? also in welchen bundesland? und was ist denn genau vorgefallen wenn ich fragen darf?
gruß Andrasta
Das ist mal ein guter Tipp. Versuchen und dann gegebenenfalls zurücknehmen. Das würde auch dem Kind einleuchten.
Vielen Dank