Kann ein Internat einen Jungen 16-19 Hausarrest geben?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja 80%
Nein 20%

2 Antworten

Da ich in Österreich lebe, kann ich dir nicht sagen, wie genau die rechtliche Situation in Deutschland aussieht. Hier wäre es definitiv verboten, weil freiheitsbeschränkende Maßnahmen immer an die Behörde gemeldet werden müssen und nur in ganz wenigen Situationen überhaupt erlaubt sind.

Was jedoch für Deutschland wie für jedes andere Land der Welt gilt, ist, dass Hausarrest eine unglaublich sinnbefreite Maßnahme ist, die mit Pädagogik rein gar nichts zu tun hat und für eine professionelle Erziehungseinrichtung ein absolutes Armutszeugnis bedeutet.

Bei 19-Jährigen gilt: Sie sind volljährig. Wenn die sogenannten "Erzieher:inen" einem 19-jährigen Bewohner sagen, dass er Hausarrest hat, kann ihm das herzlich egal sein. Festhalten dürfen sie ihn nicht. Es kann höchstens sein, dass es Zeiten gibt, bis wann man reingelassen wird (bpw. 23:00 Uhr). In dem Fall sollte der Bewohner bedenken, dass das Internat ihn, wenn er später kommt, auch einfach nicht mehr reinlassen kann. Das wäre ihr gutes Recht. Genauso hat die Einrichtung das Recht, die Bewohner für diese Aktion rauszuwerfen und wegen Sachbeschädigung anzuzeigen.

Da ich selbst einige Jahre (auch in leitender Position) in diesem Bereich gearbeitet habe, möchte ich hier noch anmerken, wie bei uns mit Sachbeschädigungen umgegangen wurde. Bitte bedenken, dass das in Österreich war und es in der Regel deutlich jüngere Jugendliche waren.

Ich habe es öfter erlebt, dass Jugendliche in einem Wutanfall Teile der Einrichtung zerlegt haben. Je nach Alter haben wir dann einen Teil des Schadens vom Taschengeld abgezogen. Meistens ca. die Hälfte. Die Jugendlichen hatten dabei auch die Möglichkeit einen Teil des Betrags nicht bezahlen zu müssen, wenn sie bei der Reparatur mitarbeiten. Das hatte den Sinn, den Jugendlichen zu zeigen, welchen Wert sie eigentlich mit ihren Aktionen zerstört haben und welchen Aufwand das für andere Menschen (Betreuer:innen, Handwerker:innen) bedeutet. Und ja: Es hat gewirkt. Anfangs dachten die Jugendlichen meistens, dass die Möbel nur ein paar Euro gekostet hätten und waren dann entsetzt, dass sie durch ihre Aktionen wochen- oder monatelang nur die Hälfte von ihrem Taschengeld bekommen haben. Diese Erfahrung war jedenfalls deutlich nachhaltiger als Pseudomaßnahmen wie Hausarrest.

Ja

Hey,

Das Internat hat die Fürsorgepflicht, sie sind zu solchen Maßnahmen berechtigt!

Auch bei volljährigen Schülern.

LG