Kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgerollt werden?
Ich hatte ein Verfahren mit meiner Ex Freundin, das wir durch den Täter Opfer Ausgleich gut in den Griff bekommen haben, wir haben eine gute Lösung am Ende gefunden und das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.
jetzt sind meine Exfreundin und ihre Mutter sehr sauer und die Mutter hat zu mir gesagt sie wird mich nochmal vor Gericht bringen, ist das möglich? Ich habe mein bestes getan im Täter Opfer Ausgleich und es hat auch alles anscheinend geklappt bis plötzlich 1-2 Monate nach der Einstellung ich mitbekomme das sie sauer sind, und mir sagen das ich noch meine Strafe für die Dinge bekommen werde.
ist das möglich? Ich meine wir haben beide zum Täter Opfer Ausgleich zugestimmt und eine Lösung gefunden, aufgrund der guten Kommunikation und dem guten Ausweg wurde es eingestellt. Kann sie mich jetzt nochmal vor Gericht nehmen?
1 Antwort
Kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgerollt werden?
Kommt auf die Einstellung an.
Wenn ein Verfahren "schwebend" ist, oder damit verknüpfte Auflagen nicht erfüllt werden.
Das Verfahren wurde halt eingestellt da ich mich an die Abmachung und Wiedergutmachungen gehalten habe
Die Frage ist, nach welchem §.
Das Strafverfahren kann nach einer Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO grundsätzlich jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn neue Erkenntnisse zu Tage treten, also beispielsweise neue Beweise auftauchen
Was genau bedeutet das?