Kann die Mutter nach der Eintragung des Vaters noch die Geburtsurkunde ändern lassen?

2 Antworten

Wie ist das zu verstehen? Gelöscht werden kann in einem Geburtenregister nie etwas. Es kann lediglich etwas berichtigt werden, oder durch sog. Folgebeurkundungen eine Änderung des Personenstandes (z.B. ein anderer Vater) beurkundet werden. Ein Vater wird in Deutschland nur im Geburtenregister (also auch in der Geburtsurkunde) eingetragen, wenn er mit der Kindsmutter verheiratet ist, oder wenn er in den anderen Konstellationen die Vaterschaft mittels einer zu beurkundenden Vaterschaftsanerkennung anerkennt und die Mutter dieser Anerkennung zustimmt.

Daher kann er nur "gelöscht" also geändert werden, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass er nicht der Vater ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Standesbeamter

Eine Geburtsurkunde kannst nicht einfach so ändern wie auch? Der Vater bleibt der Vater. Die Mutter bleibt die Mutter. Es sei denn ein Vaterschaftstest beweist gegenteiliges