Kann man offiziell aus der Mosche oder aus der Synagoge austreten?
Also so, wie wenn man aus der Kirche austritt?
14 Antworten
jüdische Gemeinden sind, je nach Land, entweder als Verein oder als Körperschaft des öffentlichen Rechtes organisiert, und aus jüdischen Gemeinden kann man austreten, wie man aus jedem Verein austreten kann. Das ändert aber nichts daran, dass man danach noch immer jüdisch ist (wenn man es vorher war).
Der Austritt aus der katholischen/evangelischen Landeskirche ist eine Verwaltungsangelegenheit. (Deshalb auch die Gebühren) Ein Austritt aus der Moschee oder Synagoge ist meines Wissens nach eine rein private Angelegenheit. Das heisst letzteres ist sogar noch einfacher.
(irtidâd/ridda)
http://de.wikipedia.org/wiki/Glaubensfreiheit_im_Islam
im jüdischen gibts die Austrittsorthodoxie durch das preußische Gesetz 1876 von eduard lasker
Aus dem Glauben tritt man automatisch aus, wenn man den Glauben nicht mehr praktiziert. Das hat mit einer Moschee oder einer Synagoge an sich gar nichts zu tun. Eine Moschee und eine Synagoge sind genauso wie die Kirche nur Versammlungsort für die Gemeinschaft der Gläubigen in ihrer jeweiligen Konfession. Es ist also unerheblich ob man einer Kirchengemeinde, Synagoge oder Moschee angehört. Massgeblich ist alleinig die persönliche Einstellung zu Gott.
Ja, man kann.