Kann die Berufsschule oder der Arbeitgeber die Ausbildung zum Altenpfleger wegen einer psychischen Krankheit kündigen?
Hallo,
Ich habe vor 5 Wochen meine Ausbildung zum Altenpfleger angefangen und habe vor ca. 2 Wochen nach längerer Zeit wieder selbst verletzt und hab auch mal meine hoch und tiefs. Ich wollt eigentlich deswegen schon zu meinem Hausarzt gehen und diesbezüglich mal wegen Behandlung oder so drauf ansprechen, hatte dieser in der Zeit Urlaub.
Seitdem baut sich, allerdings immer mehr die Angst auf, dass mich mein Ausbildungsplatz oder die Berufsschule deswegen kündigen könnte.
Deswegen die oben Frage: "Kann die Berufsschule oder der Arbeitgeber die Ausbildung zum Altenpfleger wegen einer psychischen Krankheit kündigen?"
Bin übrigens Erstauzubildender und hatte das mit der Selbstverletzung und den hoch und Tiefs noch niemandem erzählt / darüber gesprochen. Und das mit der Selbstverletzung hatte ich lange nicht mehr gemacht bis, wie bereits gesagt, vor 2 Wochen.
Ich bedanke mich im voraus.
3 Antworten
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Das ist schon ein Problem. Der Beruf der Altenpflegerin ist ein psychisch und körperlich sehr belastender Beruf. Wenn Du Dich ritzt, bist Du psychisch nicht belastbar. Und mit offenen Wunden alte Menschen pflegen ist höchst gefährlich für Dich und für die alten Menschen. Die Keimbelastung ist wegen des Kontaktes mit menschlichen Ausscheidung sehr hoch. Deine Wunden können eitern und Deine eiternden Wunden können für alte Menschen höchst gefährlich werden. Überleg Dir gut, was Du tust. und gekündigt werden kannst Du schon, wenn Du für den Beruf nicht geeignet bist.
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Wenn du durch deine psychiche Belastung auf dauer den beruf nicht ausüben kannst, sprich in regelmäßigen Abständen wegen der Psyche mit AU auftauchen wirst, ist eine Kündigung nicht ausgeschlossen.
Entgegen der allgemeinen Auffassung ist auch eine Kündigung wegen und bei einer AU möglich, wenn auf Grund der Erkrankungen erkennbar ist, dass der Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann.
Und das scheoint mir hier der Fall zu sein.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1
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Nein, würde ich ersteinmal sagen, weil dein Arbeitgeber für dich eine Fürsorgepflicht hat und muss aufpassen, dass es dir gut geht und dafür mit sorgen, dass du dir Hilfe suchst. Ich bin natürlich kein Anwalt und ich kenne deine Situation und die Umstände nicht.
Ein Problem ist natürlich die betriebsärztliche Untersuchung, wenn du da gelogen hast und aufeinmal doch psychisch krank bist, dann weiß ich nicht was passiert. Wenn sie noch ansteht und der Betriebsarzt stellt fest, dass du nicht arbeitsfähig bist, dann kannst du natürlich nicht mehr weiter arbeiten.
Tut mir leid natürlich das zu hören, lass dich auf jeden Fall trotzdem vom Hausarzt beraten, deine Gesundheit ist jetzt ersteinmal wichtiger. Wirklich.