Kann der Beruf Kinderpflegerin verjähren?
Hallo,
ich bin 22 Jahre und habe seit 4 Jahren die Ausbildung zur Kinderpflegerin erfolgreich abgeschlossen. Leider habe ich danach nicht gleich in diesem Beruf gearbeitet und eine andere Ausbildung angefangen. Meine Frage ist jetzt: kann man nach 4 Jahren doch noch als Kinderpflegerin arbeiten? Obwohl man noch nicht richtig in diesem Beruf danach gearbeitet hat also keine richtige Berufserfahrung hat, aber diesen Beruf gelernt hat? Mit freundlichen Grüßen Maria
5 Antworten
Aber natürlich, Berufsabschlüsse hat man und die können nicht "verjähren"! Eine andere Frage ist, ob die einrichtungen dir vertrauen und dich einstellen. Eine gewisse "Berufserfahrung" hast du ja, denn kein Berufsabschluss ohne praktische Tätigkeit! Es wäre von Vorteil, wenn du davon eine beurteilung hast oder dir noch beschaffen kannst!
Eine Berufsausbildung verjährt nicht.
Fehlende Berufserfahrung könnte, muss aber nicht, dir da ein bisschen im Weg stehen bei der Jobauswahl.
Andererseits fehlen bundesweit viele Erzieher, da kann ich mir gut vorstellen, dass auch Kinderpfleger mit Kusshand genommen werden.
Nein wir alle vorher schon schrieben die verjährt nicht.
Was sollen den dann die ganzen Mamas bzw Papas nach der Elternzeit machen ?
Manche sind ja Jahre lang in Elternzeit.
Nein, eine Berufsausbildung verjährt nicht. Die ist dein ganzen Leben gültig.
Klar wenn dich jemand ohne Berufserfahrung einstellt dann ist's doch gut. Vielleicht hast du Glück .
Wenn du jemanden findest, der dich ohne Berufserfahrung einstellt, dann ja