Kann das Gericht alleinige Änderungen vornehmen?

2 Antworten

Das Gericht entscheidet in der Sache und a l l e Beteiligten erhalten das Ergebnis übermittelt. Da läuft nichts hintenrum.

In Deinem Fall hat die Verwaltung wohl von der Jugendabteilung "Wind bekommen", dass sich eine evtl. Änderung abzeichnen könnte. Aber das sind noch ungelegte Eier.

Du teilst der Gemeinde einfach mit, dass sich am bisherigen aktuellen Sachstand n i c h t s geändert hat und sie sich an den Kindsvater wenden möge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Typischer Fall, wo die eine Hand nicht weiß, was die andere tut.

Die Entscheidung des Gericht war bereits am Ende der Anhörung klar: Der Vater hat das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (wenn auch unter Auflagen).

Eine Informationspflicht des Gerichts bei der Gemeinde besteht nicht.

Die Gemeinde scheint aber Wind von der Sache bekommen zu haben und teilt proaktiv mit, dass im Falle des Falles (wenn der Vater die Auflagen nicht einhalten sollte), die Obsorgepflicht (u.a. Schulanmeldung) auf Dich übergehen könnte.

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