Käufer bei EBay Kleinanzeigen unzufrieden mit Produkt?

11 Antworten

Wenn es nicht der Beschreibung entspricht (z.B. hast du neuwertiger Zustand geschrieben, sind aber Gebrauchsspuren vorhanden), dann ja, ansonsten nein, wenn du Garantie, Rücknahme Widerrufsrecht, etc. ausgeschlossen hast.

jetzt meint er, er ist unzufrieden und würde das Paket gerne zurückschicken

Beim Privatverkauf gibt es kein Widerrufsrecht (Rücktritt wegen Nichtgefallen).

Wenn es nicht grad Mängel gibt die schon vor Versand vorlagen (das muss er nachweisen), dann hat er Pech gehabt.

Kann dieser Klage erheben oder sein Geld zurückverlangen, wenn ich Ihn blockiere?

Was hat das mit Kommunikation blocken zu tun? Bist du 12? Wenn ich mich verstecke sieht mich keiner? Kopf in Sand und alles gut? xD


CasparRoeder 
Fragesteller
 23.12.2020, 10:05

Nein, es sind aber Weihnachtstage, und der Typ schreibt mich jede 20minuten an, ich habe Ihm das schon geschrieben, dass ich die Sachen nicht zurückhaben will, aber es kommen immer wieder Nachrichten.

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Yetanotherpage  23.12.2020, 10:14
@CasparRoeder

Dann schreib ihm dass es beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht gibt und wenn er anderer Meinung ist soll er das gerichtlich klären aber dich nicht weiter zuspammen. Deine Daten hat er ja.
Wenn er dann nicht aufhört zu spammen dann block ihn... weil er spammt, nicht weil er was zurück geben will.

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Kann dieser Klage erheben oder sein Geld zurückverlangen, wenn ich Ihn blockiere?

Ja, er kann Dich zivilrechtlich belangen, dass Du die gekaufte und beschriebene Ware lieferst. Wie Du dann daran kommst, ist Dein Problem.

Aus einem Deiner Kommentare:

Habe aber die Fahrzeuge mit Klebeband befestigt...

Das geht nun gar nicht. Klebeband schädigt die Lackierung! Solche empfindlichen Sachen, wie kleine oder etwas größere Autos gehören in Luftpolsterfolie oder in ausreichen weiches Papier (z.B. Buchseide oder Seiten von Telefonbüchern) gepackt und dann darf die Umhüllung im Klebenband fixiert werden - aber nur die Umhüllung.

Du bist 16 Jahre jung und schreibst über solches Kopf-in-denSand-Verhalten, wie "blockieren", als hättest Du gerade mal etwas von der Schulbak geahnt d.h. wärest ein 3- bis 6-jähriger, wäre Deine Argumentation: "Ich halte mir die Augen zu, dann siehst Du mich nicht".

Der Käufer hat Anspruch darauf, dass Du die Autos zurücknimmst und auch das Rückporto erstattest.


haikoko  23.12.2020, 11:50

Und zu Deinen 16Jahre: Ich hoffe Deine Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass Du Deine Sachen über ebay Kleinanzeigen verkaufst. Du darfst Dich zwar dort anmelden aber Deine Kaufveträge bedürfen der Genehmigung durch Deine Eltern, die von ebay Kleinanzeigen auch schriftlich eingefordert werden kann.

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CasparRoeder 
Fragesteller
 23.12.2020, 11:55
@haikoko

Hi haikoko, danke für deinen Kommentar, ich habe verstanden das dieses Verhalten unreif und lächerlich ist. Danke trotzdem für die rechtliche Aufklärung.(:

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haikoko  23.12.2020, 12:01
@CasparRoeder

Und ich weiss wovon ich bei der Verpackung schreibe. Ich habe die 30 - 40 Jahre alte Modellauto-Sammlung meines Neffen verkauft. Achso, zum Versand habe ich Schuhkartons in einem Schuhgeschäft bekommen. Die waren hervorragend für den stabilen Versand. Zwischen die einzeln verpackten Autos (1:57) habe ich alte Zeitungen zusammengeknuddelt und reingestopft.

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CasparRoeder 
Fragesteller
 23.12.2020, 12:03
@haikoko

Ja, war jetzt auch mein erstes Mal... es waren keine Schrauben mehr vorhanden, womit ich die Autos festmachen konnte, da habe ich einfach Klebeband genutzt🤕

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Wenn er einen Grund für die Unzufriedenheit hat (z.B. wegen nicht beschriebener Mängel), dann hat er ein Recht darauf, dass Du sie zurücknimmst.

Kläre das nett und freundlich mit ihm, höre Dir an was er zu sagen hat, gebe ihm notfalls sein Geld zurück. Dann verkaufe die Autos nochmal, diesmal besser beschrieben, so dass der Käufer vorher weiss was ihn erwartet und deshalb nicht mehr unzufrieden sein kann.

Was ist das denn bitte für ein kindisches Verhalten, den Käufer „blockieren“ zu wollen? Wie alt bist Du?

Das klärt man einmal höflich und freundlich sm Telefon und entweder er hat Recht (es bestehen nicht beschriebene Mängel bzw. Zustand der Autos ist anders als in der Anzeige beschrieben), dann nimmst Du die Autos zurück.
Oder er hat nicht recht weil er einfach nur seine Meinung geändert hat (z.B. „ach nee, irgendwie habe ich es mir anders überlegt, ich will die doch nicht“), dann erklärst Du ihm immer noch höflich und freundlich, dass das kein Grund für eine Rückgabe ist („gekauft ist gekauft“) und dass er sie dann ja selber weiter verkaufen könne.

Du hast bei der Frage verschwiegen dass du die Artikel beim Verpacken beschädigt hast. Das hättest du aber noch vor dem Versand klären können.

Frage doch mal höflich ob er eine Wertminderung akzeptieren kann, und erstatte den Betrag dann. Und wenn nicht, dann nehme die Artikel eben wieder zurück. Und erstatte den Rückversand, es ist wirklich alles dein Fehler.

Kannst du verstehen das ein Kunde verärgert sein kann wenn es z.B. ein Weihnachtsgeschenk werden sollte?


CasparRoeder 
Fragesteller
 23.12.2020, 12:04

Hat sich schon geklärt(: ich erstatte dem Käufer etwas zurück

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