Jura / Fachabi?

2 Antworten

  • z. B. in Niedersachsen ist das möglich - in Osnabrück geht das...

Gemäß § 18 I S. 1 Nr 1 c) Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) ist ein Bewerber zum Studium an einer Universität berechtigt, wenn dieser eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Dazu zählt auch die Fachhochschulreife (FHR).Nach § 18 III S. 1 NHG berechtigt die FHR zum Studium in jeder Fachrichtung, an jeder Fachhochschule, zum Studium in entsprechender Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Näheres kann die Universität oder die gleichgestellte Hochschule durch Ordnungen des jeweiligen Studiengangs bestimmen (vgl. § 18 III S. 2 NHG).

Das scheint unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich zu sein.
Aber:

Welchen Sinn sollte es machen, ein so schwieriges Studium zu versuchen, wenn man deutlich schlechter vorbereitet ist und deutlich weniger Vorkenntnisse hat (z.B. in Bezug auf Text-Analysen) als die meisten anderen Studenten, die ein vollwertiges Abitur haben?


Susi97632 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 15:31

Also es haben wohl schon welche gemacht und haben nicht schlecht abgeschnitten und soviel ich gehört hab ist die höchste Schwierigkeit daran das es so viel Stoff zum auswendig lernen ist und das ist ja kein Problem was man mit dem Abi verhindert bzw. behebt im Endeffekt warum sollte man Abi machen wenn man genau weis was man will und so auch hinkommt

0
Rubezahl2000  21.10.2021, 15:36
@Susi97632

Nein, die richtige Frage wäre:
Warum sollte man sich dagegen entscheiden, Abi zu machen, wenn man Jura studieren will?

Wer das vollwertige Abi nicht schafft, wird mit 99,9% Wahrscheinlichkeit auch kein Jura-Studium schaffen.

0