Jobsperre vom Arbeitsamt?
hallo Leute
ich habe eine Frage undzwar
ich habe meine Ausbildung am 19.Februar erfolgreich abgeschlossen mein chef hatte mir 2 Wochen vorher einen neuen Vertrag angeboten und aufgezwungen den ich dann nach mehrmaligen Fragen auch unterschrieben habe da ich zufrieden mit dem Gehalt war es kam dann halt anders da wir nicht miteinander konnten und er mich versetzt hat und mir die Arbeit kein Spaß mehr gemacht habe sodass ich dann am 23.02.2021 selber gekündigt habe und dann habe ich mich auch beim Arbeitsamt gemeldet und ich mache derzeit eine Paragraph 34a Schulung und ich wollte mir nebenbei noch Geld dazu verdienen
meine Frage ist es jetzt darf ich mich einfach bewerben um Geld zu verdienen da ich gehört habe das man irgendwie gesperrt ist wenn man selber kündigt
ich habe bis heute nichts bekommen wo steht das ich gesperrt sei usw
was würde passieren wenn ich mir einfach einen Job suche könnte das Arbeitsamt mich in irgendeiner Weise vor Gericht oder so ziehen ich habe da halt keine Ahnung 😅
ich hoffe ihr könnt mir helfen danke schon mal im Voraus ^^
6 Antworten
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Kündigst Du - bekommst eine Sperre von 3 Monate.
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Du kannst nur eine 3 Monate Sperrzeit bekommen weil du selber gekündigt hast aber wen du dem amt erklärst das er dich genötigt hat den Vertrag bei ihm zu unterschreiben und dan euer Verhältnis noch mieser wurde warst du gezwungen Selber zu kündigen ! Eine Nötigung auch in der form ist eine Straftat!
Also wäre nur 3 Monate kein Alg1 geld machbar!
Das amt haz keinerlei rechte dir zu verbieten wo du Arbeites oder das du dich bewirbst!
Eigentlich ist es eher anders herum das das amt dich zwingen kann dich auf alle mögliche zu bewerben!
Selbst wen du eine Schulung durch das amt machst kannst du dich jederzeit weiter bewerben und die müssen dich Dan freistellen für dein Vorstellungsgespräch!
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Wenn du selbst kündigst, verhängt das Arbeitsamt eine 3 monatige Sperre, in der du kein Arbeitslosengeld beziehst. Grundsätzlich darfst du auch zum ALG1 wenn du es bekommst dazu verdienen. Aber nur bis zu einer bestimmten Höhe
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Du kannst Dir trotz Sperre jederzeit eine Arbeit suchen. Bekommst dann aber kein ALG1 mehr nach der Sperre.
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Das Arbeitslosengeld wird gesperrt. Natürlich darfst (sollst du sogar) du dich bewerben und eine Arbeit aufnehmen. 😊