Ab wann kann ich beim Jobcenter einen Darlehensantrag für die Mietkaution stellen?
Ich habe einen Bescheid des Jobcenters erhalten, dass die Miete genehmigt wurde und dass ich den Mietvertrag unterschrieben an das Jobcenter schicken solle.
Anschließend stand noch folgendes in dem Bescheid:
,,Diese Zusicherung erstreckt sich nicht auf Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten sowie Mietkaution oder Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sowie etwaige Einzugsrenovierung. Für derartige Kosten müsste eine gesonderte Zusicherung beantragt werden, bevor Sie eine entsprechende Zahlungspflicht gegenüber Dritten begründen. Die Einholung und Ertellung der Zusicherung ist Voraussetzung einer späteren Leistungsbewilligung für die vorstehend genannten Aufwendungen"
Da der Mietbeginn am 01.07. beginnt und ich den Mietvertrag erst am 26.06. unterschreibe, wollte ich fragen, ob man die Anträge (Mietkaution, Erstausstattung, Umzugskosten) jetzt schon beantragen kann und den Mietvertrag dann nachreiche?
2 Antworten
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Da du deinen Mietvertrag ohnehin erst am 26.06 unterschreibst und damit offiziell die Zahlungsverpflichtung der Kaution gegenüber deinem zukünftigen Vermieter begründest, empfiehlt es sich bereits den Antrag auf ein Darlehen für die Kaution zu stellen.
Die Erstausstattung und den Umzug kannst du auch bereits schon beantragen, aber das geht meiner Ansicht nach erst, wenn das Jobcenter 100% weiß, dass du die Wohnung beziehst. Daher benötigen die vorab den unterschriebenen Mietvertrag. Diesbezüglich erhältst du genauere Informationen durch deinen Sachbearbeiter.
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