Jobcenter Jugendberatung stört?

4 Antworten

Solange Du keine Leistungen (Geld) von denen beziehst, mußt Du die Hilfe nicht annehmen.

Bist Du unter 25 und lebst Du bei ALG 2 - beziehenden Eltern?

Wenn in dem Fall die "Hilfe" vom Jobcenter käme, müßtest Du sie grundsätzlich schon annehmen.

Ich wollte fragen, ob ich die Hilfe annehmen muss?

Immerhin hast du das als Hilfe erkannt.
Und ja. Wenn du Leistungen vom Jobcenter bekommst, bist du sogar verpflichtet, dich bei den vorgeschlagenen Stellen zu bewerben.
Die in den Vorschlägen genannten Unternehmen haben ebenfalls ein Infoschreiben erhalten und müssen ihrerseits an das Jobcenter zurückmelden, ob du dich beworben hast, ob du dort eingestellt wirst oder nicht und welche Gründe es bei einer Ablehnung gibt.
Schreibst du also keine Bewerbungen, dann weiss das Jobcenter das. Und das bedeutet, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, was man durchaus dafür nutzen kann, dir die gezahlten Leistungen zu kürzen.

Moment mal, die Reihenfolge hast du etwas durcheinander gebracht. Du hättest in der Schulzeit eine Ausbildung suchen und finden sollen. Egal. Selbst dann hat die Agentur für Arbeit ja deine Adresse und die Info über deine Ausbildungssuche irgendwoher. Und da kommt der Verdacht auf, dass vielleicht du dich ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet hast. Wie kriegst du sie los? Indem du anrufst und deine Ausbildungssuche oder Arbeitssuche abmeldest.

Klar, Kindergeld und mögliches Arbeitslosengeld wären dann zwar im Eimer - und eine Stelle hättest du immer noch nicht, aber deine gewünschte Ruhe wäre gesichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Schule zu Ende ist, hast du doch schon 3 Monate zeit gehabt, dir was zu suchen. Klappt offensichtlich nicht. Das Job-Center ist im recht, denn schließlich bist du arbeitslos