Hallo allerseits,
Ich habe einen Bankkonto, dazu gehört eine ec-Karte (unter meine Name ausgestellt). Vor einem halben Jahr hab ich den Kontovollmacht meiner Frau erteilt.
Bei dieser Bank würde die Partner-ec-Karte jährlich viel Kosten (falls man weniger als 100 Mal die in einem Jahr benutzt hat), deshalb haben wir es meiner Frau nicht gestellt.
Heute war sie im Kaufhaus. Der Verkäufer hat die Möglichkeit der Zahlung mittels meine ec-Karte verweigert. Er hat gesagt, dass es nicht möglich ist, weil - unabhängig vom Kontovollmacht - es gesetzlich verboten ist.
Stimmt diese Aussage zu? Falls ja, dann bitte mir zitieren, welches Gesetz es verbietet.