Jemand Erfahrung mit Stadt und Land Wohnbauten Gesellschaft?

1 Antwort

Dein Mietvertrag ist nur wirksam, wenn du das zweite Exemplar mit der Unterschrift des Vermieters in der Hand hast. Dieses Vorgehen der Gesellschaft ist dubios. Du gehst auf dünnem Eis, wenn du diese Aussagen des Vermieters glaubst.

Daher fordere umgehend dein Vertragsduplikat ein oder rücke direkt dem Vermieter auf den Pelz.