Jahressonderzahlung während Ausbildung ARV Caritas?
Hallo zusammen,
ich fange im Oktober eine Ausbildung bei den Maltesern im Rettungsdienst (Notfallsanitäter) an. Für die Malteser gibt es ja den AVR Caritas.
In meinem Fall steht im Ausbildungsvertrag nichts von einer Jahressonderzahlung, in den AVR Caritas steht jedoch im Bereich Notfallsanitäter-Ausbildung folgendes: "(4) 1Auszubildende erhalten eine Jahressonderzahlung in entsprechender Anwendung des § 16 der Anlage 31. 2In Abweichung von § 16 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 31 beträgt der Bemessungssatz 90 v.H. Bei einer Kündigung durch die Einrichtung der praktischen Ausbildung ist das Benehmen mit der Schule herzustellen.
Ist es dann so, dass ich keinen Anspruch auf die Sonderzahlung habe, sofern sie nicht im Vertrag steht?
Da ich meinen Arbeitgeber nicht schon vor der Ausbildung zu sowas befragen möchte, weil das evtl. unhöflich kommt, wollte ich mir mal allgemeine Meinungen anhören dazu.
Vielen Dank schon mal. :)
3 Antworten
Hi,
Ist es dann so, dass ich keinen Anspruch auf die Sonderzahlung habe, sofern sie nicht im Vertrag steht?
Nein - wenn es einen zugrundeliegenden Tarifvertrag gibt, wird im Ausbildungsvertrag üblicherweise auch darauf hingewiesen, z.B. in Form von
"Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag AVR-Caritas in der jeweils geltenden Fassung"
- damit gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags per se automatisch, ohne dass darauf nochmals explizit im Vertrag hingewiesen werden muss.
Die reguläre Ausbildungsvergütung wird dennoch separat genannt, auch wenn sich diese nach dem Tarifvertrag richtet - hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe nach § 12 Abs. 2 NotSanG.
LG
Naja ich denke schon das so etwas im Arbeitsvertrag stehen sollte. Bei mir ist beispielsweise auch das Weinachtsgeld (13. Gehalt) und Depotatbonus vermerkt.
Du könntest da ja mal „Anonym“ anrufen vllt kann man dir Auskunft geben. Lg
Hmmmm sollte der Arbeitgeber vlt dir Auskunft geben, das variiert