Jahressonderzahlung während Ausbildung ARV Caritas?

3 Antworten

Hi,

Ist es dann so, dass ich keinen Anspruch auf die Sonderzahlung habe, sofern sie nicht im Vertrag steht?

Nein - wenn es einen zugrundeliegenden Tarifvertrag gibt, wird im Ausbildungsvertrag üblicherweise auch darauf hingewiesen, z.B. in Form von

"Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag AVR-Caritas in der jeweils geltenden Fassung"

- damit gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags per se automatisch, ohne dass darauf nochmals explizit im Vertrag hingewiesen werden muss.

Die reguläre Ausbildungsvergütung wird dennoch separat genannt, auch wenn sich diese nach dem Tarifvertrag richtet - hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe nach § 12 Abs. 2 NotSanG.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Naja ich denke schon das so etwas im Arbeitsvertrag stehen sollte. Bei mir ist beispielsweise auch das Weinachtsgeld (13. Gehalt) und Depotatbonus vermerkt.
Du könntest da ja mal „Anonym“ anrufen vllt kann man dir Auskunft geben. Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hmmmm sollte der Arbeitgeber vlt dir Auskunft geben, das variiert