Ist Unfreundlichsein kein Beschwerdegrund?

2 Antworten

Für mich ist Unfreundlichkeit kein Beschwerdegrund. Man hat ein Recht auf die korrekte Ausführung einer bezahlten Dienstleistung - nicht auf Freundlichkeit.

Und, dass man sich mit so einer Beschwerde und Aufwand keine Freunde macht, kann ich mir vorstellen.

Stimmt vollkommen.