Ist so ein Messer in Deutschland legal?
Das Rettungsmesser kann schnell ausklappen und rastet dann fest ein. Unten ist ein Glasbrecher
6 Antworten
Soweit ich weiß ist es so, das ein Einhandmesser das einrastet dem Führungsverbot unterliegt.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Es gibt im WaffG keine Ausnahme für "Rettungsmesser".
Wenn ich das da
https://www.drschmitz.de/taetigkeitsfelder/waffenrecht/waffenstrafrecht/rettungsmesser-und-verbote/
richtig verstanden habe, ist das gar kein Messer, sondern ein Werkzeug...
Am besten ausdrucken und bei möglichen Kontrollen vorzeigen, alle Fremdwörter auswendig lernen und natürlich immer den Zollstock mitführen.
Und ein Handy mit Taschenrechner wegen der 60%-Regelung ganz am Ende.
Auch wenn die Seite nicht besonders viel taugt, der Satz ist richtig und müsste auch dir Klarheit verschaffen:
Die zuständige Behörde ist das Bundeskriminalamt (BKA), das am 28.08.2003 entschied, daß ein Messer kein Messer, sondern ein Werkzeug ist, wenn:
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2012/10/bka_feststellung_rettungsmesser.png
Sieht die Klinge vom Fragesteller vieleicht so aus wie hier beschrieben?
So eine Form muss die Klinge aus dem Bescheid haben!
Dem Fragesteller hab ich die richtige Antwort gegeben.
Ich habe keine Lust alles zu korrigieren was irgendwelche Internetanwälte behaupten.
Hey du da es mit einem klapp auf mach bar ist fällt es so viel ich weis unter die illegalen messer und da du es nicht für einen Beruf etc brauchst glaube ich so ist es illegal!
Das aufklappen ist nicht das Problem, das Problem ist das die Klinge einrastet, dadurch fällt es unter das Führungsverbot, Besitz ist legal.
Ok wusst ich nicht ich weis nur was so ein Messer alles anrichten kann:/
JA, völlig legal!
Darfst du aber nur Zuhause haben und nicht mitführen. Also zur Rettung nur Zuhause!
Grund: Es reicht nicht, dass ein geldgeiler Verkäufer da Rescue oder Rettungsmesser draufschmiert.
Es muss bestimmte Anforderungen erfüllen damit es als Werkzeug gilt und geführt werden darf. Diese sind hier bei dem Messer nicht erfüllt!
So muss die Klinge aussehen, andere gehen bei verriegelnden Klappmessern nicht
Nein. Das hast du leider nicht verstanden.