Ist man eigentlich verpflichtet, sein Kind als vermisst zu melden?
Auf die Frage kam ich eben durch einen Zeitungsartikel. Wenn ein Kind oder Jugendlicher verschwindet, sind die Eltern verpflichtet, die Polizei einzuschalten? Auch wenn sie Angst haben, ins Gerede zu kommen oder Probleme zu kriegen (wenn etwa das bei der Mutter lebende Kind beim Vater vermutet wird, ein Teenager möglicherweise nach dem Konzert in den Niederlanden reumütig wieder heimkommt oder herauskommen könnte, dass das Kind nach Misshandlungen durch die Eltern weggelaufen ist?
3 Antworten
Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus § 1626 BGB und der sich daraus ergebenden Garantenstellung der Eltern gegenüber ihren Kindern.
Eltern müssen ihre Kinder als vermisst melden!
Was wären das für Eltern, wenn sie es nicht tun?
Überlege mal, welches Signal die an ihr Kind senden: Ich vermisse dich nicht, du bist mir egal!
Ich kann mir vorstellen, dass manche Eltern so ticken. Zum Beispiel, wenn das Kind bei jedem kleinen Streit dramatisch abhaut und erst wieder auftaucht, wenn die Eltern sich ausreichend Sorgen gemacht haben. Oder warten, bis die Polizei sie findet, um dort etwa zu behaupten, sie würden geschlagen, auch wenn das gelogen ist. Gibt ja so pubertäre Freaks. Ich denke, dann haben die besten Eltern irgendwann genug.