Ist Lipödem ein plausibler Grund für ein Härtefallantrag (Studium)?

5 Antworten

Das entspräche nicht dem Grundgedanken eines Härtefallantrags.

Der ist für die Leute gedacht, die in einer bestimmten Stadt studieren müssen, weil sie zum Beispiel Angehörige pflegen oder aufgrund einer eigenen Erkrankung gepflegt werden müssten. Dabei muss man die nötigen Voraussetzungen für den Studiengang trotzdem mitbringen, auch was die Noten angeht.

Sofern es durch ein fachärztliches Gutachten bestätigt wird, womöglich.

Aber deine Theorie klingt nicht plausibel. Du hast aufgrund deiner Krankheit schlechte Noten weil du nicht lernen konntest und willst jetzt Medizin studieren?

Dir ist klar, dass du im Studium noch mehr lernen musst? Und wenn das nicht klappt fliegst du durch die Prüfungen-

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachrichtung Biochemie und Zellbiologie

leni212125 
Beitragsersteller
 30.01.2021, 13:51

Ich meine nicht das ich vor schmerzen kaum lernen kann oder wegen der schmerzen ein schlechtes Abitur haben. Habe mich da glaube ich bisschen falsch ausgedrückt. Habe vor zwei Jahren einen Verdacht auf einen Gehirntumor gehabt. Ich hatte jeden Tag Kopfschmerzen wodurch konzentrieren nicht so drin war. Dadurch hab ich dann das Abi verkackt. Paar familiäre Probleme kamen auch noch dazwischen. Das hat sich aber jetzt geändert. Die schmerzen durch das Lipödem habe ich nur wenn ich wie jetzt bei meinem Praktikum den ganzen tag laufe.

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Mikromenzer  30.01.2021, 17:19
@leni212125

Ok, dann hat das Lipödem gar nichts mit den schlechten Noten zu tun und du willst es nur als Vorwand nutzen. Private Probleme interessieren nicht, die hat jeder, auch gelten hier keine Härtefallregelungen.

Ich würde sagen, die Chancen stehen sehr schlecht.

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Eine Erkrankung allein genügt nicht für eine Zulassung als Härtefall. Du musst nachweisen, warum ein späterer Studienbeginn, eine Nichtzulassung bzw. ein Studium an einem anderen Ort aufgrund persönlicher Umstände unzumutbar sind.

Eine außergewöhnliche Härte liegt danach bei Personen vor, bei denen aus gesundheitlichen oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen die sofortige Aufnahme des Studiums zwin-gend erforderlich ist. Eine außergewöhnliche Härte liegt auch bei Personen vor, die aus beson-deren persönlichen Umständen, insbesondere wegen der Betreuung oder Pflege eines Kindes[...] oder aus vergleichbaren familiären Gründen (z. B. Pflege von Angehörigen) an den Studienort [...] gebunden sind

Anm: Bei der Pflege oder Betreuung eines Angehörigen muss nachgewiesen werden, dass ausschließlich du diese Aufgabe übernehmen kannst und keine andere Person.

Die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien bes-ser als Sie erfüllt, nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Ver-letzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss deshalb bei der Prüfung eines Härtefallan-trags ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.

Beachte bitte: Wenn es zu viele wirkliche Härtefälle gibt, so wird nach nachrangigen Kriterien unterschieden: zunächst dem Grad der Härte, aber auch nach den normalen Auswahlkriterien (Abischnitt)

Grundsätzlich können nur schwerwiegende gesundheitliche Gründe, die zugleich das Erreichen des angestrebten Berufsziels gefährden, einen Härtefall begründen. Daher rechtfertigt z. B. eine Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX) allein in der Regel keine sofortige Zulassung im Rahmen der Härtequote.
In den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag in der Regel stattgegeben werden:
  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrschein-lichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden wer-den können.
  • Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten.
  • Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuwei-sung eines Studienplatzes im Wege
  • Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist.
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich.
  • Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit oder Behinderung; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit.

https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/sonderantraege-zur-bewerbung.pdf

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Medizinstudium

Wie willst du jemals als Mediziner arbeiten, wenn du jetzt schon vor Schmerzen kaum lernen kannst? Da macht doch auch ein Härtefallantrag überhaupt keinen Sinn??

Ich weiß nur nicht, was das bringen soll, wenn es dir so schlecht geht, dass deine Noten darunter leiden, wie soll das dann im Studium werden?


leni212125 
Beitragsersteller
 30.01.2021, 13:52

der Grund das meine Noten schlecht wurden war ein anderer. Nämlich tägliche Kopfschmerzen durch eine andere Krankheit die aber zum Glück behandelt werden konnte

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